Ich hatte Frau Weggen vom Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Unterstützung gebeten: Donnerstag, der 4.1.2024 – Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über Bürgermeisterin Grotjohann. Am Freitag, dem 23.2.2024, schreibt sie mir folgende E-Mail:
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.11.2023
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-38/24
Sehr geehrter Herr Adrian,
nachdem wir Ende Januar telefoniert hatten, habe ich die Stadt Porta Westfalica erneut kontaktiert. Mir wurde mitgeteilt, dass Ihnen das Kontrollprotokoll April 2020 noch nachträglich zugesendet wird. Ist dies geschehen? Weiterlesen