Das Versagen der Unteren Landschaftsbehörde

Einleitung

Die Untere Landschaftsbehörde von Bottrop besteht aus 2 – in Worten: zwei – Personen. Frau Ina Olejniczak leitet die Behörde. Sie arbeitet in Zimmer 12, einem winzigen Raum am Ernst-Wilczok-Platz 2. Der Raum platzt aus allen Nähten, überall liegen Aktenstapel. Frau Olejniczak ist in Bottrop zuständig für Natur- und Landschaftsschutz. Sie ist eine sympathische Frau, die einer Anwohnerin und mir am Dienstag, den 4. März 2014, bereitwillig Rede und Auskunft stand.

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Ende Januar erhielt sie einen Anruf von Heinrich Becker, der ihr mitteilte, dass er umfangreiche Fällungsarbeiten in seinem Wald im Brinkmannsfeld durchführen wollte. Es ist falsch, wenn die WAZ schreibt, dass die Untere Landschaftsbehörde Druck auf Becker ausgeübt habe, “um die Gefahren zu beseitigen” (WAZ vom 22.2.2014).

Am 4. Februar 2014 fand eine Begehung mit Herrn Becker, seinem Sohn, Frau Olejniczak, ihrem Mitarbeiter Herrn Dieter Kraus und Förster Markus Herber statt. Frau Olejniczak ermahnte die Verantwortlichen, das Kahlschlagsverbot des Bottroper Landschaftsplans vom 6.2.1992 einzuhalten: Kahlschläge von mehr als 0,5 ha sind verboten. Frau Olejniczak hat auch durchgesetzt, dass die alten Buchen um den Habichthorst stehenbleiben und der Brutbaum des Waldkauzes nicht gefällt wird. Dabei hat sie Vogelexperte Michael Tomic vom NABU Oberhausen beraten.

 

Damit aber enden die Auflagen der Unteren Landschaftsbehörde: “Ich werde dem Förster nicht reinreden.” Ich frage sie, ob Gutachten zur Verkehrssicherheit der Bäume erstellt worden sind. Sie verneint. Das sei kostspielig und dazu könne man einen privaten Waldbesitzer nicht zwingen.

Erschwerend kommt hinzu, dass Frau Olejniczak an zentrale Dogmen der Forstwirtschaft glaubt: Die Buche sei ein “Lichtkeimer”. Also machen Auflichtungen in Buchenwäldern Sinn. Auch sie hält den Becker-Wald für überaltert und ungepflegt und befürchtet einen flächigen Zusammenbruch des gesamten Waldes. ((Zum Mythos des gleichzeitigen Zusammenbruchs ganzer Wälder vergleiche: Kritik am Erholungsdauerwald nach Dubbel))

Ich frage sie, warum das Umweltamt nie in Erwägung gezogen habe, den Wald unter Naturschutz mit strengen Auflagen für die Forstwirtschaft zu stellen. Sie antwortet, dass in einem Naturschutzgebiet ein strenges Wegegebot herrsche und Hunde angeleint werden müssen. So viele Ordnungskräfte hätte die Stadt gar nicht, um diese Verbote durchzusetzen. Es ist die alte Leier: Man will die Bürger nicht aus dem schönen Wald aussperren. Und dieser wird dann von der Forstwirtschaft abgeholzt.

 

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