Einleitung
Im März 2013 bin ich am Wendgeberg auf großflächige Verwüstungen durch Forstarbeiten gestoßen. Ich habe daraufhin am 7. Mai 2013 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gegen das Forstamt Oldendorf und den Forstarbeiter Dieter Borchert gestellt. Das Ermittlungsverfahren wurde am 2. Juli 2013 durch Oberstaatsanwalt Iburg eingestellt. Die folgende Webseite ist in 5 Abschnitte gegliedert:
- Verwüstungen am Wendgeberg im März 2013
- Text der Strafanzeige vom 7. Mai 2013
- Text der Einstellung des Verfahrens vom 2. Juli 2013
- Offener Brief an Staatsanwalt Iburg vom 26. Juli 2013
- Wendgeberg im Juli 2013
- Briefwechsel mit dem Naturschutzamt Hameln
Verwüstungen im März 2013
Im März 2013 wurden am Nordhang des Wendgebergs zwischen dem Parkplatz Försterlaube und der Baxmannbaude viele kerngesunde alte Eichen und Buchen gefällt.
Dabei kam es im Wald zu schweren Verwüstungen durch den Einsatz eines Forstspezialschleppers. Während dieser – mit 13 t so schwer wie eine Dampfwalze – den Wald planieren darf, ist es Fußgängern im Naturschutzgebiet bei Strafe verboten, die Wege zu verlassen!
Es handelt sich in meinen Augen um einen klaren Verstoß gegen § 11 (2) des Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Kennzeichen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sind laut Gesetz:
“5.
bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand,
6.
Anwendung von bestands- und bodenschonenden Techniken, insbesondere bei
Verjüngungsmaßnahmen, Holznutzung und -transport“
Surreal mutet in diesem Zusammenhang ein Schild an, das am Parkplatz Försterlaube die Wanderer zur Ordnung mahnt:
Die Deister-Weser-Zeitung DEWEZET berichtete auf meine Initiative hin am 23. März 2013 über diesen Fall von “Naturschutz im Holzhackerstil“.
Auf der folgenden Seite informiere ich Sie über meine Strafanzeige vom 7. Mai 2013.