Nationalpark Bayerischer Wald

Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Schon 19971Die Nationalparkverordnung (NP-VO) ist von 1997. hat die Nationalparkverwaltung gewusst, dass eine natürliche Walderneuerung ausbleiben und die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigen kann.2Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 19, Hervorhebungen von mir

„Grundsätzlich sind in der Naturzone (Zone 1) keine menschlichen Maßnahmen und damit auch keine Walderhaltungsmaßnahmen (Pflanzungen) im Hochlagenwald des Rachel-Lusen-Gebiets vorgesehen.

Soweit allerdings die natürliche Walderneuerung im Hochlagenwald flächig und längerfristig ausbleibt, soll entsprechend § 14 Abs. 4 NP-VO die Entwicklung einer standortgerechten, natürlichen Waldzusammensetzung unterstützt werden. […]

In den Hochlagenwäldern des Falkenstein-Rachel-Gebiets soll die natürliche Walderneuerung ggf. dort, wo die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigt oder keine ausreichende Verjüngung im Sinne von § 14 Abs. 4 NP-VO vorhanden ist, durch Ausbringung autochthoner Hochlagenpflanzen unterstützt werden.“