Der Schneelochweg zum Brocken

Einleitung

“Der Schneelochweg ist … einer der ältesten und durch Heinrich Heine früher sehr bekannten, aber sehr schwierigen Steige zum Brocken” (Axel und Volker Mothes, Harzer Klippen- und Stiegenwelt – Band I, Halle 2011, S. 118). Es ist eine Schande, dass die Nationalparkverwaltung den jahrhundertealten Weg hat sperren und verfallen lassen. Heinrich Heine würde heute mit einem Verwarngeld bestraft, würde er wie am 21. September 1824 auf diesem Weg vom Brockenhotel nach Ilsenburg absteigen:

“… und so stiegen wir alle den Berg hinab … ungefähr 20 Mann, wobei meine Landsleute und ich, angeführt von einem Wegweiser, durch die sogenannten Schneelöcher hinabzogen nach Ilsenburg. Das ging über Hals und Kopf. Ehe ich mich dessen versah, war die kahle Partie des Berges mit den darauf zerstreuten Steingruppen schon hinter uns, und wir kamen durch den Tannenwald, wie ich ihn den Tag vorher gesehen.” (Heinrich Heine, Die Harzreise, zit. n.: Mothes, ebd.)

Die Seite ist gegliedert in folgende Abschnitte:

Hinweis

Es gibt drei weitere Artikel von mir zum Schneelochweg:

  1. Schneelochweg im Winter 2014
  2. Schneelochweg im Sommer 2014
  3. 123 € Bußgeld für Schneelochweg

Sperrung des Schneelochwegs

Der Schneelochweg ist durch die Nationalparkverwaltung gesperrt. Die Brüder Mothes haben sich ausführlich mit dem Pro und Contra zum Wegegebot im Nationalpark auseinandergesetzt (Mothes, S. 119 – 129). Sie ziehen ausdrücklich einen Vergleich zur DDR:

“Der Pfad ist seit Sperrung des Brockens 1960 durch die DDR-Grenztruppen .. gesperrt und laut Wegekonzept des Nationalparks nicht zu begehen. … Wir als Bürger aus Mitteldeutschland sind besonders sensibel gegenüber gut gemeinten Ratschlägen und Verordnungen von staatlichen Stellen. … Wir sind … gegen den Trend der Nationalparke allgemein und im Besonderen im Harz, wo es um den Ausschluss der Menschen … und die Vernichtung von historischem Wegegut geht.” (Mothes, S. 115 und 120)

Wenn Sie trotzdem den Weg gehen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Erwischt Sie ein Nationalparkranger, müssen Sie mit einem Verwarngeld rechnen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf meiner Webseite: 35 € Verwarngeld wegen Verstoß gegen das Wegegebot.

Zur Kritik am Wegegebot siehe auch mein Webseite: Vom Unsinn des Wegegebots im Steigerwald

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