Dienstaufsichtsbeschwerde von RVR Ruhr Grün gegen Adrian

Das Disziplinarrecht ist “feudalen Ursprungs und von Ideen der Aufklärung bis heute kaum berührt.”
Ingo Müller, Professor für Straf- und Prozessrecht ((Furchtbare Juristen, 2Berlin 2014, S. 100))

 

Am 5. Juni 2014 hatte die Bezirksregierung Münster ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet. Andreas Wiebe, Leiter von Wald-und-Holz-NRW, hatte Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wegen Schmähkritik an Förster Markus Herber. ((siehe Dienstaufsichtsbeschwerde des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian))

Einen Monate später, am 8. Juli, wird das Disziplinarverfahren ausgedehnt. ((siehe § 19 Abs. 1 Landesdisziplinargesetz von NRW)) Wieder hat sich ein Leiter eines großen Forstbetriebs beschwert: diesmal Jörg Wipf von RVR Ruhr Grün. Wieder geht es um Schmähkritik – diesmal an Förster Volker Adamiak. Damit haben Wiebe und Wipf beide sowohl Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft als auch Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung eingereicht.

Die Vorwürfe von Wipf bei der Dienstaufsichtsbeschwerde sind dieselben wie bei seiner Strafanzeige: siehe Strafanzeige von RVR Ruhr Grün gegen Adrian. Am Ausgang des Disziplinarverfahrens wird sich durch dessen Ausdehnung nichts ändern: siehe Einstellung des Disziplinarverfahrens.