Einleitung
Am 19. Oktober hatte ich Herrn Striepen vom Landesbetrieb Wald-und-Holz NRW einen offenen Brief geschrieben mit Fragen zur Geschichte der Naturwaldzelle Rosenberg. Am 20. Dezember erhielt ich die sehr ausführliche Antwort.
Aufgrund ihrer Länge gliedere ich sie in die folgenden Kapitel:
Hinweis: Die Fotos in diesem Artikel stammen aus den Naturwaldzellen Kluss und Nammer Berg. Aufgenommen wurden sie im Herbst 2023.
Grundsätzliche Informationen
Sehr geehrter Herr Adrian,
die Naturwaldzelle Rosenberg ist eine von 75 Naturwaldzellen (NWZ) in Nordrhein-Westfalen. Sie hat eine Größe von 33,5 Hektar und wurde 1998 ausgewiesen. Die Naturwaldzellen sind nach §49 LFoG NRW streng geschützt. Hier findet keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt. Es darf kein Holz entnommen werden. Jede Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Waldgebietes ist verboten. Die NWZ repräsentieren die natürlichen Waldlebensräume und deren Standorte in Nordrhein-Westfalen und dienen insbesondere der Erforschung der natürlichen Waldentwicklung. Die NWZ Rosenberg steht beispielhaft für die Waldgersten-Buchenwälder auf mäßig frischen bis trockenen Kalkstandorten des Weserberglandes. Gemeinsam mit den Wildnisentwicklungsgebieten und dem Nationalpark Eifel bilden die NWZ ein Netzwerk von Wäldern mit natürlicher Entwicklung in NRW zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in unseren Wäldern.
Die Auswahl der Waldgebiete für das Naturwaldzellenprogramm erfolgt durch den Arbeitskreis Naturwaldzellen, welcher sich aus Expertinnen und Experten des zuständigen Landesministeriums, des LANUV NRW, des Geologischen Dienstes NRW, des Bundesamtes für Naturschutz sowie Wald und Holz NRW (bzw. deren Vorläuferinstitutionen) zusammensetzt. Auf Grundlage der fachlichen Empfehlung dieses Gremiums wird vom zuständigen Forstamt ein Abgrenzungsvorschlag vorgelegt. Für die NWZ „Rosenberg“ liegen die Protokolle zu den damaligen Besprechungen des AK Naturwaldzellen sowie die Berichte der Fachbehörden nicht mehr vor, so dass Entscheidungsfindung über die vorliegende Abgrenzung nicht mehr nachvollzogen werden kann. Somit können im Folgenden nur die allgemeinen Kriterien über die Flächenabgrenzung von Naturwaldzellen dargelegt werden. Gleichzeitig war die Einrichtung der Naturwaldzelle ein Bestandteil der Diskussion um die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Waldreservat Egge-Nord“ (Ausweisung NSG 1996).