Zivilprozess von Förster Markus Herber gegen Adrian

Am 22. Dezember 2014 leitete Förster Markus Herber vom Landesbetrieb Wald und Holz gegen mich ein Zivilverfahren beim Amtsgericht Bottrop ein. Er klagte darauf, dass ich zukünftig bestimmte Vorwürfe gegen ihn unterlassen solle. So sollte ich z. B. nicht mehr schreiben dürfen, dass er den Phrasenbrei eines Holzknechts absondere. Das Verfahren endete erst am 11. Mai 2016. Ich dokumentiere alle drei Urteile, die in dessen Verlauf ergangen sind. Vor allem das zweite Urteil ist von großem Interesse, denn darin begründet Richter Dr. Helf ausführlich, was man über einen Förster schreiben darf und was nicht. Hier geht es zu meiner Dokumentation: Zivilprozess von Förster Markus Herber gegen Adrian.

Fällen von 160 Jahre alten Buchen im Brinkmannswald in Bottrop 2014

Gleich zu Beginn des Verfahrens habe ich alle sieben Vorwürfe gegen Herber, die Gegenstand des Prozesses waren, aus dem Netz genommen. Auch jetzt, wo feststeht, dass sechs davon keine Beleidigung sind, habe ich sie nicht wieder in die Artikel eingebaut. Das ist gar nicht nötig. Hier geht es zu meiner Artikelserie aus dem Jahr 2014: Zerstörung des Brinkmannswaldes.

Dienstaufsichtsbeschwerde von RVR Ruhr Grün gegen Adrian

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Nicht nur der Leiter des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW, Andreas Wiebe, erstellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich, sondern auch der Leiter von RVR Ruhr Grün, Jörg Wipf. Lesen Sie hier meinen Bericht, der wegen meiner Pflicht als Beamter zur Verschwiegenheit notgedrungen sehr kurz ausfallen muss: Dienstaufsichtsbeschwerde von RVR Ruhr Grün gegen Adrian.

Dienstaufsichtsbeschwerde von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian

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Am 8. April 2014 hatte der Landesbetrieb Wald-und-Holz-NRW Strafanzeige gegen mich gestellt wegen Schmähkritik an Förster Markus Herber. ((Strafprozess des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian)) Das genügte dem Landesbetrieb nicht. Zusätzlich reicht er eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Hier geht es zu meinem Bericht: Dienstaufsichtsbeschwerde von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian.

Strafanzeige von RVR Ruhr Grün gegen Adrian

Kahlschlag im Pappelwald durch Förster Volker Adamiak von RVR Ruhr Grün

In meinem vorigen Beitrag habe ich darüber berichtet, dass Andreas Wiebe, Leiter von Wald-und-Holz-NRW, mich im April 2014 wegen Beleidigung von Förster Markus Herber angezeigt hat. Doch es bleibt nicht bei der einen Strafanzeige. Zwei Monate später zeigt mich auch Jörg Wipf, Leiter von RVR Ruhr Grün, an. Wieder geht es um Schmähkritik: Diesmal soll ich Förster Volker Adamiak beleidigt haben. Lesen Sie hier meinen Bericht: Strafanzeige von RVR Ruhr Grün gegen Adrian.

Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian – 750 € Geldbuße wegen Schmähkritik

Jan Böhmermann in Rostock 2014 06

Zur Zeit wird viel über die die Böhmermann-Affäre geredet. Journalisten, Medienwissenschaftler, Juristen und Politiker führen eine hitzige Debatte über Schmähkritik. Wann hört die freie Meinungsäußerung auf und wann fängt die Diffamierung an? Was darf Satire und wann geht es nur noch um Beleidigung?

Ich möchte hier nicht über den Strafprozess gegen Böhmermann reden, sondern über den Strafprozess gegen mich. Im Zentrum dieses Prozesses steht nicht ein Gedicht über den türkischen Präsidenten, sondern ein Aprilscherz über den Bottroper Stadtförster.

Im April 2014 reichte Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW, gegen mich eine Strafanzeige ein bei der Staatsanwaltschaft Essen. Ich hätte auf meiner Webseite Förster Markus Herber beleidigt. Ein Jahr später wurde ich vom Amtsgericht Bottrop verwarnt und zu einer Geldbuße von 750 € verurteilt. Hier geht es zu meinem ausführlichen Bericht: Strafprozess von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian – Schmähkritik.