Beschwerde über LANUV und BSWR

“Aus der Distanz betrachtet könnte man ja durchaus den Eindruck gewinnen, der Hauptzweck des Naturschutzes bestehe darin, die Menschen von der Natur fernzuhalten und gleichzeitig den Landnutzern so wenig wie möglich von ihren Privilegien streitig zu machen.”
Josef H. Reichholf ((Der Tanz um das goldene Kalb – Der Ökokolonialismus Europas, Berlin 3. Auflage 2011, S. 118; siehe § 5 Bundesnaturschutzgesetz))

Einleitung

Bei meinem Recherchen zum skandalösen Holzrausch im Fernewald und zur Bodenzerstörung am Schlehenkamp stoße ich im Dezember 2014 auf Hinweise, dass zwei Umweltinstitutionen indirekt daran beteiligt sind:

  1. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) soll an der Forsteinrichtung des Forststützpunkts Heidhof mitgewirkt haben.
  2. Die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR) betreut das FFH-Gebiet Köllnischer Wald.

 

Anfang Januar 2015 schreibe ich Briefe an das LANUV und die BSWR. Beide antworten nicht. Daraufhin beschwere ich mich bei Johannes Remmel, dem Umweltminister von NRW. Kurze Zeit später erhalte ich die Antworten von LANUV und BSWR. Die Seite ist gegliedert in folgende Abschnitte:

 

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