“Sei still, ich bin beleidigt!”, Jens Jessen ((DIE ZEIT vom 17. September 2015))
Im Juni 2014 erstattet Forstdirektor Jörg Wipf, der damalige Leiter ((Wipf wurde ein Jahr später, am 31. August 2015, pensioniert.)) von RVR Ruhr Grün, gegen mich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen wegen Beleidigung des Försters Volker Adamiak. ((siehe dazu Herr Wipf nimmt übel)) Das Verfahren wird später von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Grund für die Einstellung ist § 154 Abs. 1 der StPO (Teileinstellung bei mehreren Taten):
“Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe […], zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe […], die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt […].”
Mit der “anderen Tat” ist in meinem Fall das Strafverfahren wegen Beleidigung von Förster Markus Herber von Wald-und-Holz-NRW gemeint.
In seinem Brief vom 27. Mai 2014 wirft Wipf mir vor, Adamiak “persönlich zu verunglimpfen”. An anderer Stelle beschwert er sich über “die bittere Verunglimpfung einer Person” und beklagt “die ausdrückliche persönliche Benennung der Person”. Es handele sich nicht um “inhaltliche Kritik”, sondern um eine “persönliche Abrechnung”. Die “sachliche Diskussion” werde von mir durch “persönliche Angriffe, Verunglimpfungen und Verächtlichmachungen” ersetzt. Kurz gesagt: Wipf wirft mir Schmähkritik vor:
“Die Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.” (Wikipedia)
Nachdem ich mich in meiner Antwort vom 3. Juni 2014 geweigert hatte, die Nennung des Namens von Förster Adamiak zu unterlassen, schreitet Wipf zur Tat und erstattet Anzeige. In deren Zentrum steht der verspätete Aprilscherz, den ich am 2. April 2014 geschrieben hatte: Aprilscherz: Förster nicht in Nationalgalerie verhaftet. Dieser Scherz unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt von demjenigen, den ich tags zuvor veröffentlicht hatte ((siehe Förster in Naturwaldzelle verhaftet)) und der zum Strafbefehl wegen übler Nachrede ((siehe Strafbefehl und Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 15. April 2015)) führte: Auch der größte Idiot kann diesen Aprilscherz nicht so missverstehen, als sei Adamiak tatsächlich verhaftet worden. Der Straftatbestand der üblen Nachrede ist also nicht erfüllt.
In der Anzeige wertet Wipf die folgenden fünf Äußerungen als Beleidigung (§ 185 StGB) bzw. Verleumdung (§ 187 StGB) des Försters Adamiak. Alle Äußerungen stammen aus dem Artikel Kahlschlag im Pappelwald vom 6. April 2014
- “Förster Adamiak erzählt der WAZ folgendes Märchen: Es war einmal ein Wald. […] Ich würde Adamiak sein Märchen ja gerne glauben, wenn er nicht ständig die Tatsachen verdrehen würde: […].”
- “Eigentlich haben Förster wie Adamiak nichts zu tun. Sie sind überflüssig. Mit ihrer ganzen Kraft arbeiten sie deshalb daran, ihre Existenz zu rechtfertigen.”
- “Adamiak gehört auch zu den Förstern, die die frohe Botschaft vom Dauerwald verkünden. Er meint das so ernst wie ein Alkoholiker, der verspricht, ab morgen nicht mehr zu trinken. Denn alles, was Adamiak tut, hat rein gar nichts mit Dauerwald zu tun. Er betreibt Kahlschlag und er forstet künstlich auf.”
- “Es ist witzig, dass Adamiak das Höchstalter von Buchen mit 180 Jahren beziffert.”
- “Auch Adamiak gehört zu den Förstern, die behaupten, dass im Wald praktisch akute Lebensgefahr besteht und überall Äste nichtsahnende Spaziergänger zu erschlagen drohen.”
Ich habe diese Sätze nicht verändert. Förster Adamiak hat damals beim Amtsgericht Bottrop keine Unterlassungsklage wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht gestellt.