Kahlschlag im Naturschutzgebiet: Wann ermittelt der Staatsanwalt?

Die Klage von Peter Wohlleben gegen den Kahlschlag im Wald auf der Montabaurer Höhe wurde abgelehnt, weil die Staatsanwaltschaft nicht davon überzeugt werden konnte, dass das Naturschutzgebiet wirklich beschädigt worden war: es fehlten „zureichende konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher Schädigungen“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete. Das folgende Foto aus dem Nationalpark Harz wäre für einen Staatsanwalt vermutlich bestenfalls ein Anhaltspunkt für die „bloße Beeinträchtigung“ eines Lebensraums, aber keinesfalls für eine „erhebliche Schädigung“

Beeinträchtigung, nicht Schädigung

Wie aber beweist man „eine erhebliche Schädigung“? Ich habe dazu einen fiktiven Dialog zwischen einem Staatsanwalt und einem Zeugen geschrieben. Der Dialog ist selbstverständlich frei erfunden. Ähnlichkeiten mit der Wirklichkeit sind natürlich in keiner Weise beabsichtigt.

Lesen Sie hier: Wie weist man die Schädigung eines Lebensraums nach?

Abgelehnte Klage: Peter Wohlleben in heikler Sackgasse

Die Klage von Peter Wohlleben gegen den Kahlschlag auf der Montabaurer Höhe wurde abgelehnt. Aber Wohlleben will „dran bleiben und nicht locker lassen“. Das sagt er in einem 2-minütigen Video auf X im Februar 2022:

Ich analysiere das Video ausführlich und behaupte, dass Wohlleben in einer Sackgasse steckt. Die von ihm im Video angekündigten Wege führen alle in eine Sackgasse. Sein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz bringt nichts. Und auch von der EU-Kommission hat er eine Abfuhr bekommen.

Lesen Sie hier: Abgelehnte Klage – Peter Wohlleben in heikler Sackgasse.

Oberstaatsanwaltschaft entscheidet gegen Peter Wohlleben und Pierre Ibisch – Wichtige Auswirkungen auf deutsche Wälder

2021 hatten Peter Wohlleben und Pierre Ibisch Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen für den Kahlschlag im FFH-Gebiet „Montabaurer Höhe“. Die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Klage zurückgewiesen:

„Nach Prüfung des Anzeigevorbringens wird von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen, weil sich danach zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben.“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

Ein „wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland“ urteilt Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.2Klage von Wohlleben und Ibisch gescheitert, Holzkurier vom 17.1.2022 Und eine schallende Ohrfeige für Peter Wohlleben und Pierre Ibisch, werden böse Zungen ergänzen.

Lesen Sie hier mein neues Kapitel: Die Ablehnung der Klage.

Kein Erfolg für Peter Wohlleben

Fast täglich fahre ich an dem Kahlschlag im FFH-Gebiet gegenüber dem Bahnhof von Porta Westfalica vorbei. Ich habe mit meinem Protest leider keinen Erfolg gehabt. Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitergehen!

Peter Wohlleben

Beim Aufstehen kann es helfen, davon zu hören, dass auch andere hinfallen. Peter Wohlleben und Prof. Pierre Ibisch zum Beispiel. Mit ihrer Strafanzeige gegen ein Forstamt wegen eines Kahlschlags sind sie gescheitert. Böse Zungen behaupten, sie seien krachend gescheitert. Denn die Staatsanwaltschaft hat ihre Klage abgewiesen.

Lesen Sie hier den ersten Teil meines neuen Artikels: Umstrittene Klage von Peter Wohlleben und Pierre Ibisch gescheitert.

4K-Video zur Stellungnahme des Umweltministeriums

Zur Verkehrssicherungsmaßnahme im FFH-Gebiet Porta Westfalica wurden viele Briefe geschrieben. Der längste und auch differenzierteste Brief kam vom Umweltministerium in Person von Dr. Luwe. Ich halte seinen Brief für typisch und könnte mir vorstellen, dass immer dann, wenn Bürger sich über – in ihren Augen skandalöse – Maßnahmen im Wald beim Umweltministerium beschweren, sie ähnliche Antwortschreiben erhalten: freundlich, verständnisvoll, objektiv, abwägend, seriös, fachmännisch.

Ich bin nicht enttäuscht über die Antwort von Dr. Luwe. Mehr kann und mehr darf man von einem Beamten in einer Spitzenposition des Umweltministeriums nicht erwarten. Es ist vielleicht sogar möglich, dass Dr. Luwe privat zu vorgerückter Stunde bei einem Glas Bier zugestehen würde, dass die Maßnahme in Porta ein ganz kleines bisschen speziell war. Vielleicht. Weil ich also den Brief für absolut typisch und hoch signifikant halte, habe ich ihn vertont und mit aktuellen Filmaufnahmen bebildert. Dass ich manchmal vielleicht ein bisschen zu pädagogisch, zu ironisch und zu sarkastisch geworden bin, möge man mir verzeihen. Wem angesichts dieser Bilder nicht das Herz blutet, der hat keines.

Das letzte Wort zur Verkehrssicherung in Porta Westfalica

Zur Verkehrssicherung im FFH-Gebiet bei Porta Westfalica sind viele Worte gewechselt worden. Das letzte Wort hat die Forstbehörde in Düsseldorf, genauer gesagt das Referat III.3 Forsthoheit, Planung und Waldnaturschutz im Landwirtschaftsministerium (MLV). Das letzte Wort hat Ministerialrat (MR) Herr Hueck.

Der in meinen Augen entscheidende Abschnitt lautet:

„Ein Abrutschen von umgestürzten Bäumen oder abgebrochenen Baumteilen in Hangbereichen über eine Distanz größer 30 m hangabwärts wird in Einzelfällen als realistisches Szenario eingeschätzt. […] Aus forstbehördlicher Sicht sehe ich keinen Anlass, die Maßnahme vor Ort zu prüfen.“

Sie finden die Stellungnahme von MR Hueck hier.