Waldsterben auf der Montabaurer Höhe?

Waldsterben! Wegen Borkenkäfer und Kahlschlägen herrschte 2021 kein Mangel an apokalyptischen Prophezeiungen. Frontal-21 titelte  „Der Wald stirbt!“ und zeigte einen wildgewordenen Förster mit der Axt auf dem Titelbild seines YouTube-Videos. Wirklich! Ohne Ironie! Man könne sich „von deutschen Wäldern verabschieden“. Ernsthaft! Experten traten auf und sagten, der „Bereich“ sei „vollkommen gestört“, der Waldboden „geschädigt“ und „geschützte Pflanzen“ würden „absterben“. Dürre. Hitze. Klimakatastrophe. Das ZDF zur besten Sendezeit.

Peter Wohlleben und Prof. Dr. Ibisch erstatteten damals Strafanzeige gegen das Forstamt. Sie scheiterten. Ich habe darüber geschrieben: Umstrittene Klage von Peter Wohlleben und Pierre Ibisch gescheitert. Was bisher fehlte, waren Fotos von der Montabaurer Höhe. Wie sieht ein sterbender Wald aus, von dem man sich verabschieden kann?

Lesen Sie hier meinen neuen Artikel: Skandalisierte Kahlschläge auf der Montabaurer Höhe – 4 Jahre später.

Kahlschlag im Naturschutzgebiet: Wann ermittelt der Staatsanwalt?

Die Klage von Peter Wohlleben gegen den Kahlschlag im Wald auf der Montabaurer Höhe wurde abgelehnt, weil die Staatsanwaltschaft nicht davon überzeugt werden konnte, dass das Naturschutzgebiet wirklich beschädigt worden war: es fehlten „zureichende konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher Schädigungen“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete. Das folgende Foto aus dem Nationalpark Harz wäre für einen Staatsanwalt vermutlich bestenfalls ein Anhaltspunkt für die „bloße Beeinträchtigung“ eines Lebensraums, aber keinesfalls für eine „erhebliche Schädigung“

Beeinträchtigung, nicht Schädigung

Wie aber beweist man „eine erhebliche Schädigung“? Ich habe dazu einen fiktiven Dialog zwischen einem Staatsanwalt und einem Zeugen geschrieben. Der Dialog ist selbstverständlich frei erfunden. Ähnlichkeiten mit der Wirklichkeit sind natürlich in keiner Weise beabsichtigt.

Lesen Sie hier: Wie weist man die Schädigung eines Lebensraums nach?

Abgelehnte Klage: Peter Wohlleben in heikler Sackgasse

Die Klage von Peter Wohlleben gegen den Kahlschlag auf der Montabaurer Höhe wurde abgelehnt. Aber Wohlleben will „dran bleiben und nicht locker lassen“. Das sagt er in einem 2-minütigen Video auf X im Februar 2022:

Ich analysiere das Video ausführlich und behaupte, dass Wohlleben in einer Sackgasse steckt. Die von ihm im Video angekündigten Wege führen alle in eine Sackgasse. Sein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz bringt nichts. Und auch von der EU-Kommission hat er eine Abfuhr bekommen.

Lesen Sie hier: Abgelehnte Klage – Peter Wohlleben in heikler Sackgasse.

Oberstaatsanwaltschaft entscheidet gegen Peter Wohlleben und Pierre Ibisch – Wichtige Auswirkungen auf deutsche Wälder

2021 hatten Peter Wohlleben und Pierre Ibisch Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen für den Kahlschlag im FFH-Gebiet „Montabaurer Höhe“. Die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Klage zurückgewiesen:

„Nach Prüfung des Anzeigevorbringens wird von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen, weil sich danach zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben.“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

Ein „wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland“ urteilt Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.2Klage von Wohlleben und Ibisch gescheitert, Holzkurier vom 17.1.2022 Und eine schallende Ohrfeige für Peter Wohlleben und Pierre Ibisch, werden böse Zungen ergänzen.

Lesen Sie hier mein neues Kapitel: Die Ablehnung der Klage.

Kein Erfolg für Peter Wohlleben

Fast täglich fahre ich an dem Kahlschlag im FFH-Gebiet gegenüber dem Bahnhof von Porta Westfalica vorbei. Ich habe mit meinem Protest leider keinen Erfolg gehabt. Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitergehen!

Peter Wohlleben

Beim Aufstehen kann es helfen, davon zu hören, dass auch andere hinfallen. Peter Wohlleben und Prof. Pierre Ibisch zum Beispiel. Mit ihrer Strafanzeige gegen ein Forstamt wegen eines Kahlschlags sind sie gescheitert. Böse Zungen behaupten, sie seien krachend gescheitert. Denn die Staatsanwaltschaft hat ihre Klage abgewiesen.

Lesen Sie hier den ersten Teil meines neuen Artikels: Umstrittene Klage von Peter Wohlleben und Pierre Ibisch gescheitert.