Nationalpark Bayerischer Wald

Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Schon 19971Die Nationalparkverordnung (NP-VO) ist von 1997. hat die Nationalparkverwaltung gewusst, dass eine natürliche Walderneuerung ausbleiben und die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigen kann.2Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 19, Hervorhebungen von mir

„Grundsätzlich sind in der Naturzone (Zone 1) keine menschlichen Maßnahmen und damit auch keine Walderhaltungsmaßnahmen (Pflanzungen) im Hochlagenwald des Rachel-Lusen-Gebiets vorgesehen.

Soweit allerdings die natürliche Walderneuerung im Hochlagenwald flächig und längerfristig ausbleibt, soll entsprechend § 14 Abs. 4 NP-VO die Entwicklung einer standortgerechten, natürlichen Waldzusammensetzung unterstützt werden. […]

In den Hochlagenwäldern des Falkenstein-Rachel-Gebiets soll die natürliche Walderneuerung ggf. dort, wo die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigt oder keine ausreichende Verjüngung im Sinne von § 14 Abs. 4 NP-VO vorhanden ist, durch Ausbringung autochthoner Hochlagenpflanzen unterstützt werden.“

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Bis 2015 war das Hirschgespreng Entwicklungszone 2 a, seit 2015 ist es Naturzone. Bis 2015 waren „wirksame Borkenkäferbekämpfungsmaßnahmen“ verpflichtend. Seit 2015 gilt Folgendes:

„Naturzone (Zone 1)
Die Zone 1 beinhaltet sämtliche Flächen des Nationalparks, auf denen grundsätzlich keine menschlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Hier sollen sich die Wälder wieder zu Naturwäldern, zur Waldwildnis entwickeln. In der Naturzone hat der Ablauf natürlicher Prozesse Vorrang.“1Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 6, Hervorhebungen von mir

 

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

2015 wurde diese geräumte Fläche zur Naturzone erklärt. Die Begründung lautete:

„Dabei handelt es sich überwiegend um Flächen in den oberen Hanglagen und Hochlagen in der Nähe der tschechischen Grenze, die infolge der Windwürfe von 2007 und 2011 und der anschließenden Borkenkäferbekämpfung nur einen geringen Anteil lebender Altfichten beinhalten.“1Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Jahresbericht 2015, S. 36, Hervorhebungen von mir

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Das Hirschgepreng gehörte zur Entwicklungszone 2a (Hochlagenwald im Falkenstein-Rachel-Gebiet):

„In der Zone 2a sind bis zum Jahr 2027 wirksame Borkenkäferbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Borkenkäfers auf die Wälder der Hochlagen zwischen Falkenstein und Rachel zu verhindern (§ 14 Abs. 3 NP-VO).“1Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Nationalparkplan – Anlageband, Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, Grafenau 2010, S. 8

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Hirschgespreng August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

„In den Jahren nach dem Windwurf stieg der Befallsdruck des Borkenkäfers, so dass im Jahr 2009 233 Hektar und im Jahr 2010 299 Hektar befallen wurden. Der überwiegende Teil dieser Flächen befand sich außerhalb der Naturzonen und wurde aufgearbeitet, so dass im Jahr 2009 169 und im Jahr 2010 249 Hektar geräumte Flächen entstanden.“1Heurich, M., Baierl, F. und T. Zeppenfeld (2012): Waldentwicklung im Nationalpark Bayerischer Wald in den Jahren 2006 bis 2011. Ergebnisse der Luftbildauswertung und Hochlageninventur. Berichte aus dem Nationalpark. Heft 8/12. Grafenau. S. 13, Hervorhebungen von mir