Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls
Schon 1997 hat die Nationalparkverwaltung gewusst, dass eine natürliche Walderneuerung ausbleiben und die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigen kann.
„Grundsätzlich sind in der Naturzone (Zone 1) keine menschlichen Maßnahmen und damit auch keine Walderhaltungsmaßnahmen (Pflanzungen) im Hochlagenwald des Rachel-Lusen-Gebiets vorgesehen.
Soweit allerdings die natürliche Walderneuerung im Hochlagenwald flächig und längerfristig ausbleibt, soll entsprechend § 14 Abs. 4 NP-VO die Entwicklung einer standortgerechten, natürlichen Waldzusammensetzung unterstützt werden. […]
In den Hochlagenwäldern des Falkenstein-Rachel-Gebiets soll die natürliche Walderneuerung ggf. dort, wo die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigt oder keine ausreichende Verjüngung im Sinne von § 14 Abs. 4 NP-VO vorhanden ist, durch Ausbringung autochthoner Hochlagenpflanzen unterstützt werden.“