Nationalpark Bayerischer Wald

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Christoph Süß in der Sendung „quer“ am 19.11.2009

„Was denken Sie, wenn Sie diese Landschaft sehen?
Kein Borkenkäfer?
Richtig! Früher war da mal Wald, aber jetzt ist es schädlingsfrei!
Sie meinen, nach dieser Logik kann man doch den Wald nicht retten? Dennoch wird genau das gerade in Bayern versucht.“

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Karl-Friedrich Sinner, Leiter des Nationalparks (1998 – 2011):

„Wir haben eine zwingende Rechtsvorschrift, hier im Falkensteingebiet den Borkenkäfer bis 2027 zu bekämpfen.“1siehe Riesenkahlschlag am Hirschgespreng – Schluss

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Schon 19971Die Nationalparkverordnung (NP-VO) ist von 1997. hat die Nationalparkverwaltung gewusst, dass eine natürliche Walderneuerung ausbleiben und die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigen kann.2Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 19, Hervorhebungen von mir

„Grundsätzlich sind in der Naturzone (Zone 1) keine menschlichen Maßnahmen und damit auch keine Walderhaltungsmaßnahmen (Pflanzungen) im Hochlagenwald des Rachel-Lusen-Gebiets vorgesehen.

Soweit allerdings die natürliche Walderneuerung im Hochlagenwald flächig und längerfristig ausbleibt, soll entsprechend § 14 Abs. 4 NP-VO die Entwicklung einer standortgerechten, natürlichen Waldzusammensetzung unterstützt werden. […]

In den Hochlagenwäldern des Falkenstein-Rachel-Gebiets soll die natürliche Walderneuerung ggf. dort, wo die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigt oder keine ausreichende Verjüngung im Sinne von § 14 Abs. 4 NP-VO vorhanden ist, durch Ausbringung autochthoner Hochlagenpflanzen unterstützt werden.“

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Bis 2015 war das Hirschgespreng Entwicklungszone 2 a, seit 2015 ist es Naturzone. Bis 2015 waren „wirksame Borkenkäferbekämpfungsmaßnahmen“ verpflichtend. Seit 2015 gilt Folgendes:

„Naturzone (Zone 1)
Die Zone 1 beinhaltet sämtliche Flächen des Nationalparks, auf denen grundsätzlich keine menschlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Hier sollen sich die Wälder wieder zu Naturwäldern, zur Waldwildnis entwickeln. In der Naturzone hat der Ablauf natürlicher Prozesse Vorrang.“1Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 6, Hervorhebungen von mir