Nationalpark Bayerischer Wald

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Karl-Friedrich Sinner wurde lange vor dem Kahlhieb des Hirschgesprengs im Jahr 2010 kritisiert. Schon im Oktober 1998 verlieh ihm die Zeitschrift „natur“ den „Hammer des Monats“.Im Zentrum der Kritik stand damals die kernige Borkenkäferbekämpfung in der Managementzone zum Schutz der angrenzenden Privatwälder. Sinner reagierte auf seine Kritiker einen Monat später in einem Vortrag auf einer Fachtagung:

„Die Infragestellung des Nationalparks Bayerischer Wald aufgrund der notwendigen und durch die internationalen Richtlinien abgedeckte Borkenkäferbekämpfung zum Schutz des Privatwaldes und damit zum sichersten Schutz des „Natur Natur sein lassen“ in der Naturzone des Nationalparks stellt für mich einen nur schwer nachzuvollziehenden Vorgang dar.
In einer Zeit, in der die Nationalparkidee bundesweit auf dem Prüfstand steht, werden rd. 120 ha (rd. 0,8% des Altnationalparks) Borkenkäferkahlfläche zum Maßstab seiner internationalen Anerkennung gemacht und als ein zu hoher Preis für 10.000 ha unberührte Natur gesehen.“1Hervorhebungen von mir

Man ersetze „zum Schutz des Privatwaldes“ durch „zum Schutz des Hochlagenwaldes“ und hat die Begründung für die „Borkenkäferkahlfläche“ am Hirschgespreng, die ebenfalls „rd. 120 ha“ groß ist.

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Christoph Süß in der Sendung „quer“ am 19.11.2009

„Was denken Sie, wenn Sie diese Landschaft sehen?
Kein Borkenkäfer?
Richtig! Früher war da mal Wald, aber jetzt ist es schädlingsfrei!
Sie meinen, nach dieser Logik kann man doch den Wald nicht retten? Dennoch wird genau das gerade in Bayern versucht.“

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Karl-Friedrich Sinner, Leiter des Nationalparks (1998 – 2011):

„Wir haben eine zwingende Rechtsvorschrift, hier im Falkensteingebiet den Borkenkäfer bis 2027 zu bekämpfen.“1siehe Riesenkahlschlag am Hirschgespreng – Schluss

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Hirschgespreng im August 2026 – 16 Jahre nach Räumung des Buchdruckerbefalls

Schon 19971Die Nationalparkverordnung (NP-VO) ist von 1997. hat die Nationalparkverwaltung gewusst, dass eine natürliche Walderneuerung ausbleiben und die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigen kann.2Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (Hg.), Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 19, Hervorhebungen von mir

„Grundsätzlich sind in der Naturzone (Zone 1) keine menschlichen Maßnahmen und damit auch keine Walderhaltungsmaßnahmen (Pflanzungen) im Hochlagenwald des Rachel-Lusen-Gebiets vorgesehen.

Soweit allerdings die natürliche Walderneuerung im Hochlagenwald flächig und längerfristig ausbleibt, soll entsprechend § 14 Abs. 4 NP-VO die Entwicklung einer standortgerechten, natürlichen Waldzusammensetzung unterstützt werden. […]

In den Hochlagenwäldern des Falkenstein-Rachel-Gebiets soll die natürliche Walderneuerung ggf. dort, wo die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigt oder keine ausreichende Verjüngung im Sinne von § 14 Abs. 4 NP-VO vorhanden ist, durch Ausbringung autochthoner Hochlagenpflanzen unterstützt werden.“