Ich hatte Frau Weggen vom Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Unterstützung gebeten: Donnerstag, der 4.1.2024 – Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über Bürgermeisterin Grotjohann. Am Freitag, dem 23.2.2024, schreibt sie mir folgende E-Mail:
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.11.2023
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-38/24
Sehr geehrter Herr Adrian,
nachdem wir Ende Januar telefoniert hatten, habe ich die Stadt Porta Westfalica erneut kontaktiert. Mir wurde mitgeteilt, dass Ihnen das Kontrollprotokoll April 2020 noch nachträglich zugesendet wird. Ist dies geschehen?
Sowohl der Antrag als auch die Genehmigung der Maßnahme seien nur mündlich erfolgt, weshalb keine Information vorliege, die Ihnen hätte übermittelt werden können. Dasselbe gelte für die Hinzuziehung des Regionalforstamts im Mai 2023, welche nicht protokolliert worden sei.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen erreichen Sie mich gerne auch telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christine Weggen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Referat 14 – Christine Weggen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-38424-206
Fax: 0211-38424-999
E-Mail: Referat-14@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Leider wurde mir das Kontrollprotokoll nicht zugeschickt. Ich habe deswegen Frau Weggen noch einmal um ihre Hilfe gebeten.
Dass Forstämter (Bewilligungsbehörde) und Forstbetriebe (Ausführende) über Gespräche mit Kritikern, interne Abmachungen und die Orientierung von Untergebenen und Abhängigen keine öffentlich zugänglichen Protokoll erstellen, ist auch im Kanton Aargau (CH) gängige Praxis. Fragensteller verlaufen laufen sich im Dschungel der Amtsstellen, bis ihnen die Kraft und die Hartnäckigkeit ausgehen.