Brockenbahn und Auerhuhn

In meiner letzten E-Mail an Frau Dr. Röntgen vom Nationalparkamt stelle ich folgende Frage: „Warum verbieten Sie nicht die Harzer Schmalspurbahn (HSB)?“ Natürlich könnte eine Antwort lauten, dass die Nationalparkleitung das gar nicht darf und dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Andererseits aber ist die Führung des Nationalparks Harz ein Akteur auf der politischen Bühne mit nicht unerheblichem Einfluss. Und die Harzer Schmalspurbahn ist alles andere als unumstritten. Denn sie macht keinen Gewinn, sondern Verluste und ist auf Fördermittel der Länder und Kommunen angewiesen. Ein Fahrgast, der für Hin- und Rückfahrt zum Brocken 57 € zahlt, zahlt also nicht nur den absurd hohen Fahrpreis. Er finanziert die Brockenbahn zusätzlich durch die Steuern, die er entrichtet.

Dieser Beitrag ist gegliedert in folgende Kapitel:

Ich habe Grok gefragt: Wie viel Gewinn macht die Harzer Schmalspurbahn GmbH?
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Busverbindung zum Brocken

Am 12. Mai 2025 hatte ich einen offenen Brief an die Nationalparkverwaltung geschrieben und gefragt:

„Warum sorgt die NLP-Verwaltung nicht für eine kostengünstige Busverbindung zwischen Schierke und Brocken?“

Genau einen  Monat später, am 12. Juni 2025, antwortet Frau Dr. Röntgen, Leiterin des Fachbereichs IV (Fachbereich Informations- und Bildungsarbeit, Nationalparkwacht):

Sehr geehrter Herr Adrian,

danke für ihre freundliche Anfrage. Der Nationalpark Harz setzt sich seit vielen Jahren erfolgreich für die Verbesserung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) in der Harzregion ein, so zum Beispiel bei der Schaffung des Tickets „Hatix“ und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anliegenden Städte, Gemeinden, sowie dem Harzer Tourismusverband und den Landkreisen Goslar, Göttingen und Harz. Erst jüngst hat unser Förderverein, die Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks (GFN), die Bewerbung der Buslinien im Bereich Bad Harzburg und Goslar durch die aufwändige Beklebung eines Busses unterstützt, dazu wurden Spendengelder eingesetzt. Weiterlesen

Abgelehnte Klage: Peter Wohlleben in heikler Sackgasse

Die Klage von Peter Wohlleben gegen den Kahlschlag auf der Montabaurer Höhe wurde abgelehnt. Aber Wohlleben will „dran bleiben und nicht locker lassen“. Das sagt er in einem 2-minütigen Video auf X im Februar 2022:

Ich analysiere das Video ausführlich und behaupte, dass Wohlleben in einer Sackgasse steckt. Die von ihm im Video angekündigten Wege führen alle in eine Sackgasse. Sein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz bringt nichts. Und auch von der EU-Kommission hat er eine Abfuhr bekommen.

Lesen Sie hier: Abgelehnte Klage – Peter Wohlleben in heikler Sackgasse.

Zwei Bürgerinitiativen gegen den Kahlschlag – Bemerkenswerter Einsatz auf der Montabaurer Höhe

Dass es zwei Bürgerinitiativen gegen den Kahlschlag auf der Montabaurer Höhe gegeben hat, erwähnt Peter Wohlleben auf Wald und Wildnis leider nicht. Er berichtet über die Aktion der 23 Aktivisten von Greenpeace, über die mehr als 500 Unterschriften der Online-Petition berichtet er nicht. Kein Wort über die Bürgerinitiative „Dein Wald“, keines über „WaldZukunft“. Dieses Schweigen ist bedauerlich, zumal Wohllebens Waldakademie für „WaldZukunft“ angeblich sogar ein Gutachten geschrieben hat.

Bürgerinitiativen

Leider gibt es beide Bürgerinitiativen heute scheinbar nicht mehr. Wenn man so will, schreibe ich hier ihren Nachruf: Die zwei Bürgerinitiativen gegen den Kahlschlag in Montabaur.

Meine kritische Analyse von Wohllebens Wald und Wildnis gGmbH

2022 scheitern Peter Wohlleben und Pierre Ibisch mit ihrer Strafanzeige wegen des Kahlschlags im Naturschutzgebiet auf der Montabaurer Höhe. Die Klage wird ermöglicht durch eine gemeinnützige GmbH: Wohllebens Wald und Wildnis gGmbH. Sie wird finanziert durch Spenden. Eine Webseite dokumentiert die Arbeit der gGmbH: Wohllebens Wald und Wildnis.

Wohllebens Wald und Wildnis

Diese Webseite macht drei Jahre später einen seltsam vernachlässigten Eindruck. Vieles wirkt wie angefangen und nicht beendet. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man die Lust daran verloren hat. Vielleicht wegen der verlorenen Klage, vielleicht wegen ausbleibender Spenden.

Lesen Sie hier meine kritische Analyse: Wohllebens Wald und Wildnis. Die Analyse ist das 3. Kapitel meines Artikels: Umstrittene Klage von Peter Wohlleben und Pierre Ibisch gescheitert.

Oberstaatsanwaltschaft entscheidet gegen Peter Wohlleben und Pierre Ibisch – Wichtige Auswirkungen auf deutsche Wälder

2021 hatten Peter Wohlleben und Pierre Ibisch Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen für den Kahlschlag im FFH-Gebiet „Montabaurer Höhe“. Die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Klage zurückgewiesen:

„Nach Prüfung des Anzeigevorbringens wird von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen, weil sich danach zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben.“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

Ein „wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland“ urteilt Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.2Klage von Wohlleben und Ibisch gescheitert, Holzkurier vom 17.1.2022 Und eine schallende Ohrfeige für Peter Wohlleben und Pierre Ibisch, werden böse Zungen ergänzen.

Lesen Sie hier mein neues Kapitel: Die Ablehnung der Klage.

Kein Erfolg für Peter Wohlleben

Fast täglich fahre ich an dem Kahlschlag im FFH-Gebiet gegenüber dem Bahnhof von Porta Westfalica vorbei. Ich habe mit meinem Protest leider keinen Erfolg gehabt. Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitergehen!

Peter Wohlleben

Beim Aufstehen kann es helfen, davon zu hören, dass auch andere hinfallen. Peter Wohlleben und Prof. Pierre Ibisch zum Beispiel. Mit ihrer Strafanzeige gegen ein Forstamt wegen eines Kahlschlags sind sie gescheitert. Böse Zungen behaupten, sie seien krachend gescheitert. Denn die Staatsanwaltschaft hat ihre Klage abgewiesen.

Lesen Sie hier den ersten Teil meines neuen Artikels: Umstrittene Klage von Peter Wohlleben und Pierre Ibisch gescheitert.

Das letzte Wort zur Verkehrssicherung in Porta Westfalica

Zur Verkehrssicherung im FFH-Gebiet bei Porta Westfalica sind viele Worte gewechselt worden. Das letzte Wort hat die Forstbehörde in Düsseldorf, genauer gesagt das Referat III.3 Forsthoheit, Planung und Waldnaturschutz im Landwirtschaftsministerium (MLV). Das letzte Wort hat Ministerialrat (MR) Herr Hueck.

Der in meinen Augen entscheidende Abschnitt lautet:

„Ein Abrutschen von umgestürzten Bäumen oder abgebrochenen Baumteilen in Hangbereichen über eine Distanz größer 30 m hangabwärts wird in Einzelfällen als realistisches Szenario eingeschätzt. […] Aus forstbehördlicher Sicht sehe ich keinen Anlass, die Maßnahme vor Ort zu prüfen.“

Sie finden die Stellungnahme von MR Hueck hier.

Offener Brief zu angekündigten Baumbesetzungen im Steigerwald

In der Frankenschau vom 2.2.2020 kündigt Joschua Wolf1siehe Schluss – Baumbesetzungen im Steigerwald? von Extinction Rebellion Baumbesetzungen im Steigerwald an:

„Was wir uns aber schon rausnehmen werden, wenn weiter hier Buchen gefällt werden im Steigerwald, dass wir dann zumindest die Buchen, die jetzt fällungsbedroht sind, dass wir die schon mit Plattformen oder kleineren Sachen versuchen vor der Fällung zu beschützen.“

Dazu habe ich einen Offenen Brief an den Verein Nationalpark Steigerwald, den Freundeskreis Nationalpark Steigerwald und an den Bund Naturschutz geschrieben. Alle drei sind Mitglieder im Bündnis „Steigi Bleibt“, in dem nicht weniger als 5 Ortsgruppen von Extinction Rebellion vertreten sind. Meine Frage lautet:

Sollte es zum Bau von Baumhäusern und Baumbesetzungen im Steigerwald kommen – werden Sie dies unterstützen? Oder werden Sie sich davon distanzieren?

Dannenrod forest occupation 2020-10-08 22
Baumbesetzungen im Dannenröder Forst im Oktober 2020