2021 hatten Peter Wohlleben und Pierre Ibisch Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen für den Kahlschlag im FFH-Gebiet „Montabaurer Höhe“. Die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Klage zurückgewiesen:
„Nach Prüfung des Anzeigevorbringens wird von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen, weil sich danach zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben.“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
Ein „wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland“ urteilt Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.2Klage von Wohlleben und Ibisch gescheitert, Holzkurier vom 17.1.2022 Und eine schallende Ohrfeige für Peter Wohlleben und Pierre Ibisch, werden böse Zungen ergänzen.
Lesen Sie hier mein neues Kapitel: Die Ablehnung der Klage.