Die Klage von Peter Wohlleben gegen den Kahlschlag im Wald auf der Montabaurer Höhe wurde abgelehnt, weil die Staatsanwaltschaft nicht davon überzeugt werden konnte, dass das Naturschutzgebiet wirklich beschädigt worden war: es fehlten „zureichende konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher Schädigungen“1Strafanzeige gegen [geschwärzt] wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete. Das folgende Foto aus dem Nationalpark Harz wäre für einen Staatsanwalt vermutlich bestenfalls ein Anhaltspunkt für die „bloße Beeinträchtigung“ eines Lebensraums, aber keinesfalls für eine „erhebliche Schädigung“:
Beeinträchtigung, nicht SchädigungWie aber beweist man „eine erhebliche Schädigung“? Ich habe dazu einen fiktiven Dialog zwischen einem Staatsanwalt und einem Zeugen geschrieben. Der Dialog ist selbstverständlich frei erfunden. Ähnlichkeiten mit der Wirklichkeit sind natürlich in keiner Weise beabsichtigt.
Lesen Sie hier: Wie weist man die Schädigung eines Lebensraums nach?