Zur Zeit wird viel über die die Böhmermann-Affäre geredet. Journalisten, Medienwissenschaftler, Juristen und Politiker führen eine hitzige Debatte über Schmähkritik. Wann hört die freie Meinungsäußerung auf und wann fängt die Diffamierung an? Was darf Satire und wann geht es nur noch um Beleidigung?
Ich möchte hier nicht über den Strafprozess gegen Böhmermann reden, sondern über den Strafprozess gegen mich. Im Zentrum dieses Prozesses steht nicht ein Gedicht über den türkischen Präsidenten, sondern ein Aprilscherz über den Bottroper Stadtförster.
Im April 2014 reichte Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW, gegen mich eine Strafanzeige ein bei der Staatsanwaltschaft Essen. Ich hätte auf meiner Webseite Förster Markus Herber beleidigt. Ein Jahr später wurde ich vom Amtsgericht Bottrop verwarnt und zu einer Geldbuße von 750 € verurteilt. Hier geht es zu meinem ausführlichen Bericht: Strafprozess von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian – Schmähkritik.