Einspruch abgelehnt

In seinem Buch „Der geplünderte Staat“ behauptet James K. Galbraith, Amerika sei seit George W. Bush „eine Art Unternehmensrepublik, in der die Regierung die gleichen Methoden und Normen, die gleiche Kultur und die gleiche Korruption an den Tag legt wie Wirtschaftskonzerne.“ ((James K. Galbraith, Der geplünderte Staat, Zürich 2010, S. 238)). Die Unternehmensrepublik höhlt die Gewalt der Justiz aus:

„Sie füllt die Gerichtssäle mit Funktionären, die dem Willen der Regierung den Weg bereiten. Dies ist genau die Aufgabe des Aufsichtsrats eines modernen Unternehmens […]: ein dekoratives Gremium, dem es an relevanter Sachkenntnis mangelt und dem lediglich die Aufgabe zukommt, die Entscheide des Managements abzusegnen.“ ((a. a. O., S. 240 f.))

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat meinen Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Constantin von Waldthausen und Andreas Brandt abgelehnt. Ich hatte Anzeige wegen des Kahlschlags eines Buchenwalds im FFH-Gebiet Teufelsbad gestellt.

 

Den Wortlaut finden Sie hier: Zurückweisung des Widerspruchs durch Staatsanwältin Wortmann.

Zum Internationalen Tag des Waldes

Am 21. März war der Internationale Tag des Waldes. In einer Pressemitteilung von zwölf Nicht-Regierungs-Organisationen heißt es dazu:

In Deutschland gibt es […] nur verschwindend wenige alte, ungestörte artenreiche Wälder. Hierzulande müssen mehr strenge Schutzgebiete und gute Waldgesetze geschaffen werden, um in echten Naturwäldern und in ökologisch bewirtschafteten Wäldern die biologische Vielfalt der Wälder zu erhalten und zu verbessern. Nicola Uhde vom Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND): „Deutschland trägt dabei für den Schutz und Erhalt der europäischen Buchenwälder eine besondere globale Verantwortung […].“

Beim Schutz und Erhalt der Buchenwälder im FFH-Gebiet Teufelsbad ist dem Klosterkammerforstbetrieb unter Leitung von Forstdirektor Constantin von Waldthausen ein bedauerliches Missgeschick passiert:

Philosophenhuegel_Pano_800Philosophenhügel im FFH-Gebiet Teufelsbad ((Kahlschlag im November 2013, Aufnahme vom 22. März 2015 (2.818 x 800 Pixel, 2,3 MB) ))

Weitere Auflösungen:

Zorn

„Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht.“
Papst Gregor der Große ((Günter Schramm, Über den Zorn))

Im November 2013 wurde am Philosophenhügel im FFH-Gebiet Teufelsbad ein 0,5 ha großer alter Buchenbestand abgeräumt. Ich erstattete Anzeige gegen den Forstdirektor der Klosterkammer, Constantin von Waldthausen, wegen Verstoß gegen § 329 StGB Abs. 4 Nummer 2. Kürzlich hat Oberstaatsanwalt Schmidt aus Bückeburg das Ermittlungsverfahren eingestellt. Mit Zorn und Empörung habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Hier geht es zum Artikel: Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens vom 12.3.2015.

Rodung von Altbuchen = Pflegemaßnahme im FFH-Gebiet

Im November 2013 hatte ich Anzeige gegen Forstdirektor Constantin von Waldthausen erstattet. Grund war ein 0,5 ha großer Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad. Mit Datum vom 23. Februar hat Oberstaatsanwalt Schmidt aus Bückeburg das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ich bin empört und wütend. Die Begründung ist eine Frechheit: Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

Naturwaldreservat Lösershag in Unterfranken

Der Lösershag ist ein Naturwaldreservat in Unterfranken. Georg Sperber lobt es in seinem Buch „Urwälder Deutschlands“ so überschwänglich, dass ich auf der Rückfahrt aus dem Steigerwald dort im März letzten Jahres Zwischenstation gemacht habe. Das Wetter war eine Katastrophe: Es war dunkel und trüb und diesig und es nieselte. Zu allem Unglück führte der Urwald-Lehrpfad direkt an einem frischen Lichtungshieb in einem Buchenaltbestand vorbei. Vielleicht fällt mein Bericht auch deshalb zwiespältiger aus als der von Sperber: Mir reichen 61,8 ha einfach nicht. In NRW heißen die Naturwaldreservate nicht umsonst Naturwaldzellen. Ich bekomme da Platzangst. Hier geht es zu meinem Bericht: Lösershag.