Rückegassen im Wettergrund

Meine letzte Dokumentation über die Bodenzerstörung am Bottroper Schlehenkamp haben mich an Fotos vom Februar 2014 erinnert, die noch auf meiner Festplatte schlummerten. Gegen die Bodenschäden, die ich damals im FFH-Gebiet Wesergebirge nahe Hameln fotografierte, nehmen sich die Schäden in Bottrop beinahe harmlos aus. Einziger Lichtblick damals: ein drolliger Hund, der in den halbmetertiefen Bodengleisen herumtollte.

 

Die erneuten massiven Schäden im FFH-Gebiet verdeutlichen die Ohnmacht des Naturschutzes: Denn bereits 2013 hatte ich wegen der Verwüstungen am Wendgeberg Presse und Umweltamt eingeschaltet und Anzeige gegen das Forstamt Oldendorf der Niedersächsischen Landesforsten erstattet. Zu diesem ganzen Mist kommt hinzu, dass ich mich im März 2014 auch noch mit dem Vorsitzenden der örtlichen Kreisgruppe des BUND, Ralf Hermes, überworfen habe. Lesen Sie hier meinen Bericht, bei dem der Hund der einzige Lichtblick ist: Rückegassen im Wettergrund.

 

Schaumburger Nachrichten: „Strafanzeige gegen Forstdirektor“

Fast ein halbes Jahr nach meiner Strafanzeige berichtet nun auch die Schaumburger Zeitung über den Skandal, bei dem in einem FFH-Gebiet in einem Buchenwald ein 0,5 ha großer Kahlschlag veranstaltet wurde:

Strafanzeige

Den gut recherchierten Bericht von Michael Werk können Sie hier in seiner vollständigen Fassung herunterladen: Strafanzeige gegen Forstdirektor.

Und hier der Link zu meiner damaligen Dokumentation mit vielen Fotos vom Kahlschlag: Teufelsbad.

 

Verschlechterungsverbot ist ein Papiertiger

Ich glaube, viele Naturschützer überschätzen den Schutz, den FFH-Gebiete bieten, maßlos. Immer wieder kann man lesen: „Wie kann man nur so viele Bäume fällen! Das ist doch ein FFH-Gebiet! Das ist ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot!“

Ich habe mich durch einen Wust an Vorschriften gewühlt, um herauszubekommen, wie man den „Erhaltungszustand“ eines „Lebensraumtyps“ bestimmt. Bei 2 Beispielen aus dem FFH-Gebiet Köllnischer Wald in Bottrop habe ich selbst einmal den Erhaltungszustand bestimmt. Das Ergebnis ist niederschmetternd! Jörg Wipf, Chef von RVR Ruhr Grün, hat Recht: Das Fällen zahlreicher Altbuchen führt nicht zwingend zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands.

Noch absurder werden die Ergebnisse, wenn man die FFH-Kriterien auf den zerstörten Brinkmanns-Wald in Bottrop anwendet: Die Buchenwaldruine befindet sich ganz offiziell in einem – dochdoch! – „hervorragenden“ Erhaltungszustand:

Note „A“ für den zertrümmerten Buchenwald im Brinkmannsfeld

Meine Analysen finden Sie hier: Wie beurteilt man den Erhaltungszustand eines FFH-Gebiets?