“Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht.”
Papst Gregor der Große1
Im November 2013 wurde am Philosophenhügel im FFH-Gebiet Teufelsbad ein 0,5 ha großer alter Buchenbestand abgeräumt. Ich erstattete Anzeige gegen den Forstdirektor der Klosterkammer, Constantin von Waldthausen, wegen Verstoß gegen § 329 StGB Abs. 4 Nummer 2. Kürzlich hat Oberstaatsanwalt Schmidt aus Bückeburg das Ermittlungsverfahren eingestellt. Mit Zorn und Empörung habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Hier geht es zum Artikel: Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens vom 12.3.2015.
- Günter Schramm, Über den Zorn [↩]