“Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht.”
Papst Gregor der Große ((Günter Schramm, Über den Zorn))
Im November 2013 wurde am Philosophenhügel im FFH-Gebiet Teufelsbad ein 0,5 ha großer alter Buchenbestand abgeräumt. Ich erstattete Anzeige gegen den Forstdirektor der Klosterkammer, Constantin von Waldthausen, wegen Verstoß gegen § 329 StGB Abs. 4 Nummer 2. Kürzlich hat Oberstaatsanwalt Schmidt aus Bückeburg das Ermittlungsverfahren eingestellt. Mit Zorn und Empörung habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Hier geht es zum Artikel: Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens vom 12.3.2015.