Teufelsbad

Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens am 12.3.2015

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens habe ich am 12. März 2015 Beschwerde eingelegt:

Herr Martin Appelbaum
Leitender OStA
Herminenstraße 30/31
31675 Bückeburg

Widerspruch gegen Einstellung des Verfahrens
Geschäftsnummer NZS 204 Js 469/14
Ermittlungsverfahren gegen Constantin von Waldthausen und Andreas Brandt

Sehr geehrter Herr Appelbaum!
Mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch ein gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO gegen Constantin von Waldthausen und Andreas Brandt vom 23. Februar 2015 durch OStA Schmidt. Das Schreiben über die Einstellung des Verfahrens hat mich erst am 6. März erreicht. Der Poststempel datiert vom 5. März 2015. Deshalb erfolgt der Widerspruch erst jetzt.

Ich bin mir bewusst, dass mein Widerspruch überhaupt keine Aussicht auf Erfolg hat: Ein deutscher OStA macht keine Fehler. Trotzdem lege ich Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ein. Denn ich möchte meine Empörung und meinen Zorn öffentlich dokumentieren.

Ich begründe meine Beschwerde mit folgenden sieben Argumenten:

1. Fehlende Transparenz des Verfahrens trotz berechtigten Bürgerinteresses
Angeblich hat OStA Schmidt „umfangreiche Ermittlungen“ geführt. Davon erfährt die Öffentlichkeit gar nichts, obwohl ein berechtigtes Interesse vieler Bürger besteht. Akteneinsicht wird nicht gewährt. Als im November 2013 der Philosophenhügel abgeholzt wurde, war die öffentliche Aufregung groß: Unterschriften wurden gesammelt, Leserbriefe geschrieben, in der Zeitung wurde ausführlich über den Fall berichtet. Im Frühjahr 2014 fanden Waldbegehungen und Beratungsrunden mit Bürgern und Kommunalpolitikern statt. Der Bürgermeister von Stadthagen, Bernd Hellmann, rühmte damals die „neue Qualität der Kommunikation“. Denn: „Die Bürger wollen erklärt bekommen, was im Wald passiert.“ ((siehe den Artikel “Klosterforsten: Engagiert für gutes Miteinander in Schaumburg” auf der Homepage des Forstamts der Klosterkammer)) Die Erklärung des OStAs passt auf einen Bierdeckel.

2. Fehlende Neutralität des OStA
Der OStA benutzt die Sprache der Beklagten in unkritischer und distanzloser Weise. Er übernimmt Sätze, die außerhalb der speziellen Welt von Förstern nicht verstehbar und nicht erklärbar sind. Ein Beispiel ist der Satz: „Die Rodung der Altbuchen war eine Erhaltungsmaßnahme.“ Man kann Altbuchen entweder roden oder erhalten. Beides zusammen geht nicht. Wenn Herr Schmidt in einem Fall von Kindesmisshandlung ermitteln würde, würde er auch nicht sagen: „Das Verprügeln des Kindes war eine Erziehungsmaßnahme.“

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3. Keine „Blößeflächen“ durch Kyrill
OStA Schmidt verweist auf „umfangreiche Ermittlungen“. Hätte er diese tatsächlich angestellt, hätte er sich vor Ort davon überzeugen können, dass es auf der abgeräumten Fläche nie einen Windwurf gegeben hat. Er hätte nicht einmal nach Krainhagen fahren müssen; auch im Internet frei abrufbare Überfliegungsbilder des FFH-Gebiets Teufelsbad bestätigen die Abwesenheit von Windwürfen im Rodungsgebiet. (siehe Anlage) Keine „Blößefläche“ – nirgends! Sollten die Beschuldigten Brandt und von Waldthausen dies behauptet haben, so haben sie den OStA belogen und dieser hat ihnen die Lüge ungeprüft abgenommen. Von dem 0,5 ha großen Kahlschlag ist also keine „Blößefläche“ abzuziehen. Es wurden 0,5 ha alter Buchenbestand restlos abgeräumt. Die Fläche war nicht „möglicherweise“ zu groß, wie Herr Schmidt in Unkenntnis der Lage vor Ort behauptet; sie war definitiv und ohne jeden Zweifel zu groß. Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 329 (4) StGB. Was müssen Förster denn noch tun, damit ein Staatsanwalt in Deutschland Anklage erhebt: Handgranaten werfen?

Herr von Waldthausen weiß, dass er gegen Naturschutzrecht verstoßen hat: Er verhält sich so wie das personifizierte schlechte Gewissen. Wäre die Fläche nicht zu groß und er im Recht gewesen, hätte kein Grund bestanden, die Rodung einzustellen.

4. Die Verantwortung von Revierförster Ick
Die Herren Brandt und von Waldthausen schieben dem ehemaligen Revierförster Ick die Schuld in die Schuhe – sein Name soll offensichtlich geheim bleiben. Weil die zu fällenden Bäume durch Ick markiert wurden, ist angeblich er für die Fällung verantwortlich – auch wenn er zum Zeitpunkt der Fällungen erkrankt war. Der OStA schließt sich dieser Auffassung an. Man kommt sich vor wie auf dem Schulhof unter Kindern: „Ich war es nicht! Der war es!“ Wenn aber Herr Ick verantwortlich war, warum erhebt der OStA dann nicht gegen ihn Anklage? Schützen Krankenschein und Pensionierung neuerdings vor Strafverfolgung?

Wenn sich die Argumentation von OStA Schmidt bundesweit in Forstämtern herumspricht, dürften in vielen Amtsstuben die Sektkorken knallen! Endlich ein Verfahren, mit dem man die geschützten Altbestände in FFH-Gebieten kahlschlagen kann: Man lässt sie einfach von 65jährigen Förstern auszeichnen, schickt diese in Ruhestand, ruft den Holzfäller an und wäscht seine Hände in Unschuld. Bei Rückfragen spielt man: „Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts!“

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5. Die Verantwortung des Forstamts
Die Forstleute Brandt und von Waldthausen lehnen für den Kahlschlag jede Verantwortung ab. Begründung: Wir wussten von nichts. Sie reden sich damit heraus, dass sie Herrn Ick „vertraut“ haben. Diese fadenscheinige Schutzbehauptung ist rechtlich nicht zulässig. Forstämter werden nicht durch persönliches Vertrauen geführt. Es sind moderne Verwaltungsbürokratien, die auf Schriftlichkeit basieren.

Für jedes Forstrevier gibt es ein Forsteinrichtungswerk, das für nächsten 10 Jahre die Hiebsätze peinlich genau festlegt. Jedes Forstrevier erstellt auf dieser Grundlage einen jährlichen Betriebsplan. Sowohl Forsteinrichtungswerk als auch Betriebsplan wurden mit dem Forstdirektor von Waldhausen diskutiert, abgesprochen und von diesem genehmigt. Oder genießen die Revierleiter bei den Kammerforsten Narrenfreiheit und von Waldhausen ist nur der Grüßonkel bei Presseterminen?

Brandt hätte sich als Vertreter von Ick mit dem aktuellen Betriebsplan vertraut machen müssen. Er hätte zu Beginn der Hiebmaßnahmen vor Ort sein und das beauftragte Forstunternehmen einweisen müssen. Wozu braucht man denn überhaupt eine Vertretung, wenn diese für nichts zuständig ist und für nichts Verantwortung trägt? Wozu haben unsere modernen Förster Diensthandy, Dienstlaptop und Dienstwagen?

6. Die Verantwortung des Forstunternehmers
Wenn schon Brandt und von Waldthausen im November 2013 angeblich keine Ahnung davon hatten, was in ihrem Forstbetrieb vor sich ging, dann hätten doch wenigstens die Forstwirte des beauftragten Forstunternehmens Alarm schlagen müssen. Angeblich sind das doch alles ausgebildete Spezialkräfte, die umfassend naturschutzfachlich geschult sind. Oder beschäftigt von Waldthausen etwa Vollidioten, die stur jeden Baum fällen, auf dem ein Punkt ist? Ausgebildete Forstwirte hätten wissen müssen, dass sie in einem FFH-Gebiet arbeiten und dass dort Kahlschläge verboten sind.

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7. Abbrechen der Rodungsarbeiten keine Entschuldigung
Der OStA erwähnt gleich zweimal, dass Brandt und von Waldthausen den Kahlschlag aufgrund von Bürgerprotesten abgebrochen haben. Für den OStA entlastet dies die beiden Beschuldigten. Von allen Begründungen zur Einstellung des Verfahrens ist dies die absurdeste: Seit wann wirkt es strafvereitelnd, wenn ein Beschuldigter von anderen an seiner Tat gehindert wird? Wenn ein Dieb von einer Verkäuferin erwischt wird und mit dem Stehlen aufhört, stellt Herr Schmidt dann auch das Ermittlungsverfahren ein? Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Das Forstamt der Klosterkammer hat nach dem öffentlichen Skandal um den Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad das getan, was Förster deutschlandweit nach Skandalen immer tun: Im Frühjahr 2014 trafen die Beschuldigten Brandt und von Waldthausen sich mit Lokalpolitikern wie Bernd Hellmann, Bürgermeister von Stadthagen, erklärten diesen die Welt und posierten gemeinsam freudestrahlend für Zeitungsfotos. ((siehe die Artikel “Ideenaustausch bei Waldbegehungen”, “Klosterforsten: Engagiert für gutes Miteinander in Schaumburg” und “Ortstermin zu Fällarbeiten in Reinsen” auf der Homepage des Forstamts der Klosterkammer)) Ich will für die Staatsanwaltschaft in Bückeburg nur hoffen, dass kein Staatsanwalt zusammen mit Bernd Hellmann im Schützenverein ist oder sein Brennholz von der Klosterkammer bezieht oder bei der Klosterkammer Rothirsche jagt.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:

Ueberfliegung

Bundesamt für Kartografie und Geodäsie. Überfliegungsdatum: 1.5.2013. Die gerodete Fläche ist mit Strichen umrandet.

 

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