EU-Kommission: Ein Fall von beispielloser Stümperhaftigkeit

„Ein[en] Fall von beispielloser Stümperhaftigkeit“ nennt Norbert Panek die Antwort der Europäischen Kommission – Generaldirektion Umwelt auf seine Beschwerde über die Zerstörung des Buchenwalds am Neugesäß im FFH-Gebiet Hoher Keller südlich des Nationalparks Kellerwald-Edersee in Hessen.

Die Antwort hätte ebenso gut von Samuel Beckett verfasst worden sein können: Referatsleiter Paul Speight verlegt das Neugesäß kurzerhand in den Nationalpark Kellerwald-Edersee, den er noch dazu falsch schreibt:

„Ich stelle fest, dass das Gebiet „Hoher Keller“ Teil des Nationalparks „Kellerwald Edlersee“ (sic!) ist.“

Dann verweist er Panek an das Hessische Umweltministerium:

„Dieses ist […] faktisch in einer besseren Lage, die Situation vor Ort zu bewerten. Es ist nicht ersichtlich, dass das Landesministerium oder gegebenenfalls die die Verwaltung kontrollierenden deutschen Gerichte dieser Aufgabe nicht nachkommen bzw. nachkommen würden.“

Ich dokumentiere hier das unglaubliche Originaldokument, das mir Herr Panek freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Ich versichere, dass es sich nicht um eine Satire des Postillon oder der Titanic handelt. Paneks Antwort, die sichtlich um Fassung bemüht ist, dokumentiere ich hier.

KSR Recklinghausen: Mahnung über 200 €

2014 war am Autobahnrastplatz Hohenhorst in Recklinghausen an der A2 ein 200 Jahre alter Buchenbestand nach dem Pfingststurm Ela geräumt worden. Ich hatte seinerzeit diesen Fall ausführlich dokumentiert: Kahlschlag im Hohenhorster Buchenwald. Auffallend war, dass der wertvolle Buchenaltbestand ausgerechnet ein Jahr nach einer intensiven Durchforstung durch den Sturm umgeworfen wurde.

Panorama des geräumten Windwurfs in Hohenhorst

Die zuständigen Kommunalen Servicebetriebe der Stadt Recklinghausen verweigerten praktisch jede Auskunft. Sie antworteten auf meine Fragen erst nach Intervention von Frau Schulte-Zurhausen, die für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW arbeitet. Dann stellten die KSR für ihre Auskunft auch noch einen überhöhten Gebührenbescheid über 200 € aus, der dann auf 20 € korrigiert wurde. So dachten Frau Schulte-Zurhausen und ich jedenfalls.

Vor ein paar Wochen bekam ich dann eine Mahnung über 200 €. Was dann geschah, dokumentiere ich hier: Nachspiel – Mahnung über 200 €.

Spaziergang zur dicksten Buche im Steigerwald

Ich werde mich zur Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ durch die Regierung in Oberfranken zum 1. September 2015 nicht äußern. Ich riskiere sonst gleich mehrere Anzeigen wegen Beleidigung nach § 185 StGB und außerdem ein Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG. Als Beamter verkneife ich mir jeglichen Kommentar zur Annullierung des Schutzgebietes, denn ich möchte kein Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG begehen.

Stattdessen verweise ich auf die von Ulla Reck akribisch gesammelten Zeitungsartikel zum Nationalpark Steigerwald, auf die Webseite des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald und dessen Facebook-Seite. Außerdem möchte ich die viel zu wenig bekannte Facebook-Seite Mein Steigerwald empfehlen, die die Holzeinschläge des Ebracher Forstamts dokumentiert.

Ich möchte über etwas Schönes schreiben. Der Bund Naturschutz in Bayern hat 2012 einen sehr empfehlenswerten Naturwanderführer für den Steigerwald herausgegeben. Leider fehlt darin eine Tour zu einer der Hauptattraktionen des Steigerwalds: nämlich zur dicksten Buche im Steigerwald. Diese Lücke möchte ich füllen. Im August 2014 führte Georg Sperber meine Bekannte Silvia Roelcke und mich zu diesem sehenswerten, über 300 Jahre alten Buchengiganten und erzählte uns vieles über die Geschichte des Winkelhofer Forsts, in dem er steht. Lesen Sie hier meinen ausführlichen Bericht mit zahlreichen hochauflösenden Fotos: Spaziergang zur dicksten Buche im Steigerwald.

Georg Sperber und ich an der Buchenmatrone

Wäre es nach seinen Vorgesetzten gegangen – der junge Forstamtsleiter Sperber hätte die Buche Anfang der 70er Jahre eigentlich fällen müssen. Aber Sperber widersetzte sich den dienstlichen Anweisungen und verstieß damit gegen § 35 Satz 2 BeamtStG. Ich hätte ihn fragen sollen, wie er aus der Nummer damals herausgekommen ist.

Dokumentation über den Steigerwald aus dem Jahr 1976

1976 drehte Heinz Ehrenkäufer ((siehe Laudatio zur Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt im Jahr 1993 und 90. Geburtstag Heinz Ehrenkäufer)) den 45-minütigen Naturfilm „Wo der Wald am grünsten ist – der Buchenwald“. Wissenschaftlicher Berater und Kommentator war Dr. Georg Sperber – damals gerade vier Jahre Leiter des Forstamts Ebrach. Der Film wurde im Steigerwald gedreht.

 

Er wäre damals um ein Haar nicht vom BR gesendet worden, weil der Film den Bayerischen Staatsforsten zu kritisch war. So schwenkt die Kamera gleich in der zweiten Minute über eine künstlich angepflanzte Nadelholzkultur im Winkelhofer Forst des Forstamts Ebrach, wo vor Sperbers Dienstantritt 200 ha eines uralten Buchenbestandes kahlgeschlagen worden waren. ((siehe Georg Sperber, Forstwirtschaft und Naturschutz in Buchenwäldern, Woher – wohin?, S. 54))  Weiterlesen