Ich werde mich zur Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils “Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst” durch die Regierung in Oberfranken zum 1. September 2015 nicht äußern. Ich riskiere sonst gleich mehrere Anzeigen wegen Beleidigung nach § 185 StGB und außerdem ein Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG. Als Beamter verkneife ich mir jeglichen Kommentar zur Annullierung des Schutzgebietes, denn ich möchte kein Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG begehen.
Stattdessen verweise ich auf die von Ulla Reck akribisch gesammelten Zeitungsartikel zum Nationalpark Steigerwald, auf die Webseite des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald und dessen Facebook-Seite. Außerdem möchte ich die viel zu wenig bekannte Facebook-Seite Mein Steigerwald empfehlen, die die Holzeinschläge des Ebracher Forstamts dokumentiert.
Ich möchte über etwas Schönes schreiben. Der Bund Naturschutz in Bayern hat 2012 einen sehr empfehlenswerten Naturwanderführer für den Steigerwald herausgegeben. Leider fehlt darin eine Tour zu einer der Hauptattraktionen des Steigerwalds: nämlich zur dicksten Buche im Steigerwald. Diese Lücke möchte ich füllen. Im August 2014 führte Georg Sperber meine Bekannte Silvia Roelcke und mich zu diesem sehenswerten, über 300 Jahre alten Buchengiganten und erzählte uns vieles über die Geschichte des Winkelhofer Forsts, in dem er steht. Lesen Sie hier meinen ausführlichen Bericht mit zahlreichen hochauflösenden Fotos: Spaziergang zur dicksten Buche im Steigerwald.
Georg Sperber und ich an der BuchenmatroneWäre es nach seinen Vorgesetzten gegangen – der junge Forstamtsleiter Sperber hätte die Buche Anfang der 70er Jahre eigentlich fällen müssen. Aber Sperber widersetzte sich den dienstlichen Anweisungen und verstieß damit gegen § 35 Satz 2 BeamtStG. Ich hätte ihn fragen sollen, wie er aus der Nummer damals herausgekommen ist.