„diffamierend, unterstellend und beleidigend“

Andreas Wiebe, Leiter des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW, hat auf keine einzige meiner Fragen geantwortet. Stattdessen droht er mir rechtliche Schritte wegen meiner Berichterstattung über „unseren Forstbetriebsbeamten Herber“ und über Wald-und-Holz-NRW an:

Wiebe_1

Wiebe_2

 

Offensichtlich meint man beim Landesbetrieb, dass es strafbar ist zu behaupten, ein Förster erzähle Märchen.

Meine Antwort an Herrn Kranz vom Justitiariat von Wald-und-Holz NRW finden Sie hier: Antwort an Herrn Kranz.

 

Hiebsatz: 200 Kubikmeter pro Hektar im Brinkmanns-Wald

Zu riesigen Holzpoltern aufgeschichtet liegen die Buchenstämme am Schrülkampweg in Bottrop. Hier liegen Pi mal Daumen 2.000 m3 Holz: Die Polter sind zu beiden Seiten des Wegs 50 m lang, 4 m hoch und 5 m breit.

 

Zum Vergleich 3 Beispiele:

Der Brinkmanns-Wald ist 10 ha groß. Pro ha wuren 200 m3 entnommen. Kein Kommentar.

 

Verschlechterungsverbot ist ein Papiertiger

Ich glaube, viele Naturschützer überschätzen den Schutz, den FFH-Gebiete bieten, maßlos. Immer wieder kann man lesen: „Wie kann man nur so viele Bäume fällen! Das ist doch ein FFH-Gebiet! Das ist ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot!“

Ich habe mich durch einen Wust an Vorschriften gewühlt, um herauszubekommen, wie man den „Erhaltungszustand“ eines „Lebensraumtyps“ bestimmt. Bei 2 Beispielen aus dem FFH-Gebiet Köllnischer Wald in Bottrop habe ich selbst einmal den Erhaltungszustand bestimmt. Das Ergebnis ist niederschmetternd! Jörg Wipf, Chef von RVR Ruhr Grün, hat Recht: Das Fällen zahlreicher Altbuchen führt nicht zwingend zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands.

Noch absurder werden die Ergebnisse, wenn man die FFH-Kriterien auf den zerstörten Brinkmanns-Wald in Bottrop anwendet: Die Buchenwaldruine befindet sich ganz offiziell in einem – dochdoch! – „hervorragenden“ Erhaltungszustand:

Note „A“ für den zertrümmerten Buchenwald im Brinkmannsfeld

Meine Analysen finden Sie hier: Wie beurteilt man den Erhaltungszustand eines FFH-Gebiets?

Was Wipf will

Jörg Wipf ist Leitender Verbandsforstdirektor. Er ist Chef von RVR Ruhr Grün. Das ist das Forstamt, das die 14.500 ha Waldflächen des Regionalverbands Ruhr verwaltet. Wipf hat mir einen Brief geschrieben, in dem er auf meine Fragen zum Fällen von Altbuchen im FFH-Gebiet Köllnischer Wald antwortet.

Auf kritische Fragen reagieren Förster häufig sehr verschnupft. Nicht so Wipf: Er antwortet ausführlich, offen und freimütig. Und er schreibt selbst und antwortet binnen 14 Tagen. Auch das ist ungewöhnlich. Er hat überhaupt kein schlechtes Gewissen und nichts zu verbergen. Seine Argumentationsweise ist typisch für moderne Förster. Seine Argumente tauchen bundesweit in vielen offiziellen Stellungnahmen auf. Sein Schreiben eröffnet aufschlussreiche Einblicke in die Denkweise von Förstern.

Meine kritische Analyse finden Sie hier: Was Wipf will.

„Entnahme der standortfremden Baumart Pappel“