Verschlechterungsverbot ist ein Papiertiger

Ich glaube, viele Naturschützer überschätzen den Schutz, den FFH-Gebiete bieten, maßlos. Immer wieder kann man lesen: “Wie kann man nur so viele Bäume fällen! Das ist doch ein FFH-Gebiet! Das ist ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot!”

Ich habe mich durch einen Wust an Vorschriften gewühlt, um herauszubekommen, wie man den “Erhaltungszustand” eines “Lebensraumtyps” bestimmt. Bei 2 Beispielen aus dem FFH-Gebiet Köllnischer Wald in Bottrop habe ich selbst einmal den Erhaltungszustand bestimmt. Das Ergebnis ist niederschmetternd! Jörg Wipf, Chef von RVR Ruhr Grün, hat Recht: Das Fällen zahlreicher Altbuchen führt nicht zwingend zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands.

Noch absurder werden die Ergebnisse, wenn man die FFH-Kriterien auf den zerstörten Brinkmanns-Wald in Bottrop anwendet: Die Buchenwaldruine befindet sich ganz offiziell in einem – dochdoch! – “hervorragenden” Erhaltungszustand:

Note “A” für den zertrümmerten Buchenwald im Brinkmannsfeld

Meine Analysen finden Sie hier: Wie beurteilt man den Erhaltungszustand eines FFH-Gebiets?