Rodung von Altbuchen = Pflegemaßnahme im FFH-Gebiet

Im November 2013 hatte ich Anzeige gegen Forstdirektor Constantin von Waldthausen erstattet. Grund war ein 0,5 ha großer Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad. Mit Datum vom 23. Februar hat Oberstaatsanwalt Schmidt aus Bückeburg das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ich bin empört und wütend. Die Begründung ist eine Frechheit: Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

„Renaturierung“ des Oberen Gebbertsbergs – Naturentwicklungszone NLP Harz

Das Panoramafoto zeigt den oberen Westhang des 649 m hohen Oberen Gebbertsbergs im Nordosten des NLP Harz. Der Berg gehört zur sogenannten „Naturentwicklungszone“. In diesem Fall wurde das Biotop des Oberen Gebbertsbergs durch Abräumen des Windwurfs (Kyrill 2007) und anschließende Bepflanzung mit Buchen „instand gesetzt“ und „renaturiert“. Der Kahlschlag ist insgesamt 31 ha groß. Die Nationalpark-Förster nennen das „Steigerung der Naturnähe“. (Alle Zitate von der NLP-Homepage zur Gebietsgliederung.)

Gebbertsberg_Panorama_1200Oberer Westhang des Oberen Gebbertsbergs im Februar 2015 (4.490 x 1.200 Pixel; 3,6 MB)

Forstdirektor Wipf nimmt Stellung

Während das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz und die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet die Auskunft über den Raubbau des RVR Ruhr Grün im Fernewald und am Schlehenkamp verweigern, gibt der Werkleiter von RVR Ruhr Grün, der Leitende Forstdirektor Jörg Wipf, bereitwillig Auskunft. Er schickt mir Karten und Bestandesblätter von drei durchforsteten Waldabteilungen. Das Problem: Ein Bestandesblatt fehlt, eines ist überflüssig und die laut Wipf geerntete Holzmenge von 784, 29 Festmetern will so gar nicht zu den von mir gemessenen 1.140 Festmetern passen. Hier geht es zu meiner Dokumentation des bisherigen Briefwechsels: Forstdirektor Wipf nimmt Stellung.