Militär gegen Holzfäller und Sägewerke

Ein Kapitel seines Buches „Kollaps – Warum Gesellschaften überleben oder untergehen“ widmet Jared Diamond dem Vergleich von Haiti und der Dominikanischen Republik. Beide liegen auf der Karibikinsel Hispaniola südöstlich von Florida: Haiti im Osten, die Dominikanische Republik im Westen. Obwohl beide Staaten auf derselben Insel liegen, könnten sie unterschiedlicher nicht sein: Haiti ist „das ärmste Land der Neuen Welt“ und „gehört zu den am stärksten überbevölkerten Ländern der Neuen Welt“. ((Jared Diamond, Kollaps, Frankfurt am Main 2005, S. 410)) Der Dominikanischen Republik geht es deutlich besser. „[…] die Entwicklung ist hier weiter vorangeschritten und die Probleme sind weniger akut. Das Pro-Kopf-Einkommen ist fünfmal höher, Bevölkerungsdichte und Bevölkerungswachstum sind geringer.“ ((S. 411))

Besonders deutlich sind die Unterschiede bei der Behandlung des Waldes:

„Vom Flugzeug aus erkennt man die Grenze als scharfe, gezackte Linie, die wie mit einem Messer quer über die Insel gezogen zu sein scheint. Sie trennt eine dunklere, grüne Landschaft im Osten (die Dominikanische Republik) von blassen, braunen Flächen westlich davon (Haiti). Steht man am Boden auf der Grenze, blickt man an vielen Stellen Richtung Osten in einen Pinienwald, dreht man sich aber nach Westen, sieht man fast nichts als fast völlig baumlose Felder. […] Die Dominikanische Republik ist heute noch zu 28 Prozent bewaldet, in Haiti ist es ein Prozent.“ ((S. 409, Hervorhebung von mir))

 


links Haiti, rechts die Dominikanische Republik

Eine Hauptrolle beim Schutz der Wälder der Dominikanischen Republik vor ihrer Abholzung spielte der langjährige Präsident Joaquín Balaguer. Diamond beschreibt ausführlich die Menschenrechtsverletzungen des Präsidenten. Aber sein Abscheu schlägt in Bewunderung um, wenn er die Maßnahmen Balaguers zum Schutz des Waldes beschreibt. Balaguer setzte das Militär gegen Holzfäller und Sägewerke ein. Weiterlesen

UNESCO-Welterbe für den Nationalpark Bayerischer Wald?

Als ich zum ersten Mal von dem Vorschlag hörte, dachte ich, es müsse sich um einen Scherz handeln: Im Juli 2014 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Franz Leibl, Leiter des Nationalparks Bayerischer Wald, die 1.900 ha Kahlschläge zwischen Falkenstein und Rachel als Naturzone ausweisen lassen wollte. ((siehe Tricksen, Tarnen, Täuschen, Süddeutsche Zeitung vom 16. Juli 2014))

Riesenkahlschlag am Hirschgespreng – bald UNESCO-Welterbe?

Der Plan scheiterte am Widerstand von Bürgermeistern und Landräten im Kommunalen Nationalparkausschuss. Leibl lässt von seinem Vorhaben nicht ab: In diesem Jahr ist ein neuer Anlauf geplant – Fachbeirat und der Nationalparkausschuss sollen den Vorschlag noch einmal „fachlich bewerten“. ((siehe Jahresbericht 2014, S. 10)) Warum stellt Leibl nicht gleich einen Antrag auf Aufnahme der Kahlschläge in die UNESCO-Welterbeliste? Weiterlesen

Ist das Lübecker Modell ein wirtschaftlicher Flop?

Am vergangenen Freitag, den 15. Mai 2015, veröffentlichte das Holz-Zentralblatt  folgende Titelstory:

Holzzentralblatt

Im Mittelpunkt steht ein Prüfbericht des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, der den Lübecker Stadtwald scharf angreift. Ich stelle Ihnen den Prüfbericht vor. Seine Kritikpunkte sind gegenstandslos. Seine Forderungen sind skandalös: In einer verstörenden Offenheit wird die Entlassung von Waldarbeitern, Revierleitern und Verwaltungsangestellten und eine 50%ige Erhöhung des Holzeinschlags gefordert.

Für Umweltschützer ist der Prüfbericht sehr aufschlussreich: Er bietet tiefe Einblicke in die skurrilen Gedanken, die sich hohe Landesbeamte heutzutage über den Wald machen. Hier geht es zu meinem Aufsatz: Die Kritik des Landesrechnungshofs am Lübecker Stadtwald.

Oberstaatsanwalt Schmidtmann antwortet nicht

Am 18. Dezember 2014 hatte ich im Lokalkompass einen offenen Brief an Oberstaatsanwalt Schmidtmann von der Staatsanwaltschaft Essen geschrieben. Darin übte ich Kritik an der Einstellung des Verfahrens wegen der skandalösen Baumfällungen im Lührmannwald durch Grün-und-Gruga Essen. Die Anwohnerin Roswitha Krause hatte Anzeige erstattet.

Schmidtmann hat mir nie geantwortet. Offenbar glaubt er, Frau Krause und mir keine Rechenschaft pflichtig zu sein. Dazu schreibt Norbert Blüm:

„Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. […] ich beklage die Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkeit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. … In der demokratischen Gesellschaft gibt es keine Geheimkammern und keine Berufe, die rechtfertigungsfrei sind. Deshalb darf es auch keine Diskussionsverstecke geben.“ ((Norbert Blüm, Einspruch! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten, Frankfurt am Main 32014, S. 20 und 119))