Dienstaufsichtsbeschwerde von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian

BeamtStG

Am 8. April 2014 hatte der Landesbetrieb Wald-und-Holz-NRW Strafanzeige gegen mich gestellt wegen Schmähkritik an Förster Markus Herber. ((Strafprozess des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian)) Das genügte dem Landesbetrieb nicht. Zusätzlich reicht er eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Hier geht es zu meinem Bericht: Dienstaufsichtsbeschwerde von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian.

Strafanzeige von RVR Ruhr Grün gegen Adrian

Kahlschlag im Pappelwald durch Förster Volker Adamiak von RVR Ruhr Grün

In meinem vorigen Beitrag habe ich darüber berichtet, dass Andreas Wiebe, Leiter von Wald-und-Holz-NRW, mich im April 2014 wegen Beleidigung von Förster Markus Herber angezeigt hat. Doch es bleibt nicht bei der einen Strafanzeige. Zwei Monate später zeigt mich auch Jörg Wipf, Leiter von RVR Ruhr Grün, an. Wieder geht es um Schmähkritik: Diesmal soll ich Förster Volker Adamiak beleidigt haben. Lesen Sie hier meinen Bericht: Strafanzeige von RVR Ruhr Grün gegen Adrian.

Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian – 750 € Geldbuße wegen Schmähkritik

Jan Böhmermann in Rostock 2014 06

Zur Zeit wird viel über die die Böhmermann-Affäre geredet. Journalisten, Medienwissenschaftler, Juristen und Politiker führen eine hitzige Debatte über Schmähkritik. Wann hört die freie Meinungsäußerung auf und wann fängt die Diffamierung an? Was darf Satire und wann geht es nur noch um Beleidigung?

Ich möchte hier nicht über den Strafprozess gegen Böhmermann reden, sondern über den Strafprozess gegen mich. Im Zentrum dieses Prozesses steht nicht ein Gedicht über den türkischen Präsidenten, sondern ein Aprilscherz über den Bottroper Stadtförster.

Im April 2014 reichte Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebs Wald-und-Holz-NRW, gegen mich eine Strafanzeige ein bei der Staatsanwaltschaft Essen. Ich hätte auf meiner Webseite Förster Markus Herber beleidigt. Ein Jahr später wurde ich vom Amtsgericht Bottrop verwarnt und zu einer Geldbuße von 750 € verurteilt. Hier geht es zu meinem ausführlichen Bericht: Strafprozess von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian – Schmähkritik.

Meinungsmache durch Förster nach Sturmwürfen

Meinungsmache gibt es nicht nur im Bereich der Wirtschaft oder der Politik. ((zum Thema Meinungsmache siehe die Nachdenkseiten)) Meinungsmache gibt es auch in der Forstwirtschaft. Meine Vermutung ist: Nach dem Abräumen des Windwurfs am Huzenbacher See versuchten Forstbeamte des Kreisforstamts Freudenstadt ganz gezielt, die öffentliche Meinung durch Zeitungsartikel im Schwarzwälder Boten zu beeinflussen.

Ostufer des Huzenbacher Sees im Nationalpark Schwarzwald im Oktober 2015

Dass dies keine Verschwörungstheorie ist, belege ich mit Hilfe zahlreicher Indizien – u. a. mit Hilfe des Handbuchs Sturm – einer Arbeitshilfe für die Sturmschadensbewältigung. Es wurde 2005 von der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg herausgegeben. Darin finden sich detaillierte Empfehlungen für die Öffentlichkeitsarbeit nach Sturmereignissen. Hier geht es zu meinem Artikel: Meinungsmache nach dem Sturmwurf am Huzenbacher See.

Narrenfreiheit im FFH-Gebiet Teufelsbad

Philosophenhuegel_Pano_800Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad

Norbert Panek spricht in seinem aktuellen Beitrag auf seiner Webseite davon, „dass die Forstwirtschaft in den meisten deutschen Wald-Naturschutzgebieten faktisch „Narrenfreiheit“ genießt.“ ((siehe: Holznutzung in FFH-Waldgebieten kaum eingeschränkt, Eintrag vom 11. April 2016)) Ein niederschmetterndes Beispiel für diese Narrenfreiheit ist der Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad im November 2013. Nun hat die Leiterin des Naturschutzamtes zugegeben, dass gegen die verantwortlichen Förster nicht einmal ein Bußgeld verhängt worden ist. Auch ein Managementplan für das FFH-Gebiet existiert weiterhin nicht. Hier geht es zum Brief der Naturschutzamtes: Brief von Frau Engelking vom 23. März 2016