Prozessschutz und Verkehrssicherung

Wenn ich früher von einem Förster hörte, er müsse einen Baum wegen der Verkehrssicherung fällen, dann habe ich ihm beinahe schon grundsätzlich nicht geglaubt: siehe zum Beispiel Förster Herber und die Verkehrssicherung. Wenn ich auch nach wie vor glaube, dass im oben genannten Beispiel die Pflicht zur Verkehrssicherung nur vorgeschoben war, so sehe ich die Dinge heute differenzierter: siehe zum Beispiel Verkehrssicherung im Nationalpark Jasmund. Und auch der Leiter des Prozessschutzreviers Quierschied, Herr Wirtz, hat wirklich ein großes Problem: In einem Näherholungswald mit sehr vielen Besuchern sterben reihenweise die alten Buchen und drohen auf den Wanderweg zu fallen.

Lesen Sie hier meinen dritten Aufsatz zum Prozessschutzrevier Quierschied: Prozessschutz und Verkehrssicherung

Hinweis:
Der Aufsatz befindet sich hinter einer Paywall. Wenn Sie dies für unzulässig und anrüchig halten und meinen, Naturschutzarbeit müsse kostenlos und ehrenamtlich sein, dann empfehle ich Ihnen die kostenfreien Seiten des BUND zu diesem Thema. Sie können natürlich auch kostenlos das diesbezügliche Informationsangebot des NABU nutzen. Auch der örtliche Umweltschutzexperte der GRÜNEN wird Ihnen sicherlich umfassend und umsonst Auskunft erteilen.

Die Eiche und das Lübecker Modell

Man stelle sich einmal die folgende Szene vor: Die lokale Bürgerinitiative, die den Stadtwald schützen möchte, hat zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Stadtförster eingeladen. Es kommt zu folgendem Wortwechsel:

Förster: „Wie soll ich denn Ihrer Ansicht nach den Stadtwald bewirtschaften?“
Bürgerinitiative: „Wir finden das Lübecker Modell ganz hervorragend! Sie sollen die natürlichen Prozesse im Wald schützen! Wir sind für Prozessschutz!“1siehe Bundesbürgerinitiative Waldschutz – Unsere Positionen
Förster: „Wenn ich die natürlichen Prozesse im Stadtwald schütze, dann ist das das Todesurteil für die Eichen.“
Bürgerinitiative: „Todesurteil für die Eichen? Wieso das denn?“
Förster: „Es werden keine jungen Eichen mehr nachwachsen. Die Buchen haben im Stadtwald optimale Bedingungen und die jungen Buchen wachsen schneller als die Eichen und rauben ihnen das Licht. Die jungen Eichen werden aus Lichtmangel eingehen!“
Bürgerinitiative: „Das kann nicht sein! Im Lübecker Stadtwald wachsen auch Eichen! Und Knut Sturm verdient viel Geld damit!“
Förster: „Die alten Eichen hat Sturm alle von seinen Vorgängern übernommen. Im Lübecker Stadtwald gibt es keine Eichenverjüngung.“
Bürgerinitiative: „Das kann nicht sein! Sie lügen! Sie erzählen mal wieder Ihre typischen Förstermärchen!“

Nein! Der Förster hat recht. Es ist kein Förstermärchen, dass die Buche Eichenverjüngung nicht zulässt. Eichen und Prozessschutz vertragen sich schlecht. Oder geht das doch? Im Prozessschutzrevier Quierschied nahe Saarbrücken hat mir Revierleiter Wirtz erklärt, wie er erfolgreich Eichen verjüngt.

Lesen Sie hier den zweiten Teil aus meiner Serie zum Prozessschutzrevier Quierschied: Wie verjüngt man Eichen im Buchenwald?

Darf man Spechtbäume fällen?

Ich starte heute mit einer Serie von Artikeln zum Prozessschutzrevier Quierschied in der Nähe von Saarbrücken. Revierleiter Wirtz und sein Kollege Backes haben sich viel Zeit genommen und mir diesen Wirtschaftswald im Mai 2019 einen ganzen Tag lang gezeigt.

Revierleiter Roland Wirtz

Wirtz wirtschaftet nach dem Lübecker Modell. Das Lübecker Modell ist der Favorit nahezu aller Waldschützer. ((siehe zum Beispiel die BBIWS)) Viele kennen den Lübecker Stadtwald, dessen aktuellen Revierleiter Sturm und den ehemaligen Revierleiter Fähser. Das Revier Quierschied dagegen kennt sonderbarerweise kaum jemand. Das möchte ich ändern. Denn Wirtz und auch sein Kollege Backes haben mir vieles beigebracht, was ich noch nicht wusste, obwohl ich – fälschlicherweise – glaubte, das Lübecker Modell gut zu kennen. ((siehe der Lübecker Stadtwald)) Außerdem entwickelt Wirtz auch neue Ideen und weicht in einigen Punkten von Knut Sturm ab. Und er tauscht sich mit dem vielleicht besten und kreativsten Waldbau-Professor in Deutschland aus: mit Prof. Jörg Müller.

Heute fange ich an mit dem folgenden Artikel: Darf man Spechtbäume fällen?

Hinweis:

1.
Dr. Georg Meister feiert heute seinen 90. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Der Forstamtsleiter a. D. zählt zu den wichtigsten Kritikern der völlig unzureichenden Jagd in Deutschland. Einen aktuellen Aufsatz von ihm finden Sie in der Ausgabe 1 – 2019 des Ökojagd-Magazins, der Zeitschrift des Ökologischen Jagdverbands (OJV). Der Titel des Aufsatzes lautet: Das Reh – eine Wildart wird zum Zuchtobjekt und schädigt seine Umwelt.

2.
Mein nächster Artikel aus der Serie zum Prozessschutzrevier Quierschied erscheint am 15. Juli. Das Thema lautet dann: Wie verjüngt man Eichen im Buchenwald?

Naturschutzdefizite des Fürstlichen Forstamts

In meinem letzten Beitrag hatte ich eine Stellungnahme von Herrn Matthaei angekündigt. Ich habe keine bekommen. Nicht von ihm und auch nicht vom Leiter des Forstamts, Herrn Weber. Beide verweigerten ein Gespräch. Dabei hätte ich sehr gerne mit ihnen darüber gesprochen, ob und wie sie Naturschutzziele in die Bewirtschaftung ihrer Buchenwälder integrieren.

Buchenwaldwirtschaft im Harrl

Statt einer Stellungnahme des Forstamts veröffentliche ich nun eine Auflistung seiner Naturschutzdefizite. Dabei berufe ich mich auf eine Veröffentlichung, die in Naturschutzkreisen leider viel zu wenig bekannt ist: die Templiner Erklärung des Jahres 2009. Sie wurde u. a. vom NABU und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) erarbeitet und zeigt auf, wie Naturschutzziele in die Bewirtschaftung von Buchenwäldern integriert werden können. Lesen Sie hier meinen neuen Artikel: Keine Stellungnahme des Forstamts zum Naturschutz im Harrl.

Fällen der letzten Altbuchen

Vor vier Jahren hatte ich meinen letzten Artikel über den Bückeburger Wald geschrieben und den Wald damals als hoffnungslosen Fall abgeschrieben. Um den durch Schirmschlag ruinierten Buchenwald hatte ich seitdem einen großen Bogen gemacht. Ein kurzer Besuch im April 2019 zeigte mir, dass es nicht besser geworden ist.

Lesen Sie hier meinen neuen Artikel mit vielen Fotos und einem Video: Räumungshieb im Harrl.

Hinweis: Im Verlauf der ersten Juniwoche werde ich eine Stellungnahme des zuständigen Revierleiters Herrn Matthaei veröffentlichen. Am 15. Juni starte ich dann eine Artikelserie über das Revier Prozessschutz bei Quierschied. Ich habe das Revier besucht und war von Revierleiter Roland Wirtz und seinem Kollegen Urban Backes sehr beeindruckt.