Darf man Spechtbäume fällen?

Ich starte heute mit einer Serie von Artikeln zum Prozessschutzrevier Quierschied in der Nähe von Saarbrücken. Revierleiter Wirtz und sein Kollege Backes haben sich viel Zeit genommen und mir diesen Wirtschaftswald im Mai 2019 einen ganzen Tag lang gezeigt.

Revierleiter Roland Wirtz

Wirtz wirtschaftet nach dem Lübecker Modell. Das Lübecker Modell ist der Favorit nahezu aller Waldschützer. ((siehe zum Beispiel die BBIWS)) Viele kennen den Lübecker Stadtwald, dessen aktuellen Revierleiter Sturm und den ehemaligen Revierleiter Fähser. Das Revier Quierschied dagegen kennt sonderbarerweise kaum jemand. Das möchte ich ändern. Denn Wirtz und auch sein Kollege Backes haben mir vieles beigebracht, was ich noch nicht wusste, obwohl ich – fälschlicherweise – glaubte, das Lübecker Modell gut zu kennen. ((siehe der Lübecker Stadtwald)) Außerdem entwickelt Wirtz auch neue Ideen und weicht in einigen Punkten von Knut Sturm ab. Und er tauscht sich mit dem vielleicht besten und kreativsten Waldbau-Professor in Deutschland aus: mit Prof. Jörg Müller.

Heute fange ich an mit dem folgenden Artikel: Darf man Spechtbäume fällen?

Hinweis:

1.
Dr. Georg Meister feiert heute seinen 90. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Der Forstamtsleiter a. D. zählt zu den wichtigsten Kritikern der völlig unzureichenden Jagd in Deutschland. Einen aktuellen Aufsatz von ihm finden Sie in der Ausgabe 1 – 2019 des Ökojagd-Magazins, der Zeitschrift des Ökologischen Jagdverbands (OJV). Der Titel des Aufsatzes lautet: Das Reh – eine Wildart wird zum Zuchtobjekt und schädigt seine Umwelt.

2.
Mein nächster Artikel aus der Serie zum Prozessschutzrevier Quierschied erscheint am 15. Juli. Das Thema lautet dann: Wie verjüngt man Eichen im Buchenwald?

Danke an meine 20 Mitglieder!

In der letzten Woche kamen zwei neue Mitglieder hinzu und ich habe mich sehr gefreut. Nun sind es schon 20. Als Dank veröffentliche ich heute das folgende Video über den neuen Urwald am Steinfleckberg. Die Arbeit mit Adobe Premiere Pro macht viel Mühe und kostet mich viel Zeit und Nerven. Vieles sieht noch ziemlich dilettantisch aus und es hört sich auch so an. Aber die beste Ehefrau von allen ermuntert mich und meint, ich müsse nicht immer alles perfekt machen.

Die ausgefallene Apokalypse

Die Fichten rund um den Steinfleckberg im Nationalpark Bayerischer Wald starben 1996 durch Borkenkäferbefall ab. Liest man die Schlagzeilen der Presse damals, ahnt man die Angst und auch die Wut der Anwohner: „Größter Baumfriedhof Europas!“, „Unsere Heimat geht zugrunde“. ((siehe Das Fichtensterben am Lusen)) Die apokalyptischen Prognosen haben sich nicht bewahrheitet: Im Gegenteil: heute wächst dort ein junger Fichtenwald, der einem Urwald sehr ähnlich sieht.

Indian Summer am Steinfleckberg

Es gibt einen wunderschönen Rundwanderweg um den Steinfleckberg, der allerdings nicht markiert und auch nicht ausgeschildert ist. Trotzdem ist es nicht verboten, ihn zu gehen und Ortskundige und Einheimische gehen ihn auch. Die Nationalpark-Verwaltung unterstützt das sogar klammheimlich, weil umgestürzte Fichten, die quer über dem Weg liegen, durchgesägt werden. Lesen Sie hier meinen neuen Artikel: Indian Summer im neuen Urwald am Steinfleckberg.

Hinweise: Der Artikel befindet sich hinter einer Paywall und ist nur für Abonnenten lesbar. Der ursprüngliche angekündigte Artikel über das Revier Prozessschutz bei Quierschied erscheint am 30.Juni.

Naturschutzdefizite des Fürstlichen Forstamts

In meinem letzten Beitrag hatte ich eine Stellungnahme von Herrn Matthaei angekündigt. Ich habe keine bekommen. Nicht von ihm und auch nicht vom Leiter des Forstamts, Herrn Weber. Beide verweigerten ein Gespräch. Dabei hätte ich sehr gerne mit ihnen darüber gesprochen, ob und wie sie Naturschutzziele in die Bewirtschaftung ihrer Buchenwälder integrieren.

Buchenwaldwirtschaft im Harrl

Statt einer Stellungnahme des Forstamts veröffentliche ich nun eine Auflistung seiner Naturschutzdefizite. Dabei berufe ich mich auf eine Veröffentlichung, die in Naturschutzkreisen leider viel zu wenig bekannt ist: die Templiner Erklärung des Jahres 2009. Sie wurde u. a. vom NABU und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) erarbeitet und zeigt auf, wie Naturschutzziele in die Bewirtschaftung von Buchenwäldern integriert werden können. Lesen Sie hier meinen neuen Artikel: Keine Stellungnahme des Forstamts zum Naturschutz im Harrl.

Fällen der letzten Altbuchen

Vor vier Jahren hatte ich meinen letzten Artikel über den Bückeburger Wald geschrieben und den Wald damals als hoffnungslosen Fall abgeschrieben. Um den durch Schirmschlag ruinierten Buchenwald hatte ich seitdem einen großen Bogen gemacht. Ein kurzer Besuch im April 2019 zeigte mir, dass es nicht besser geworden ist.

Lesen Sie hier meinen neuen Artikel mit vielen Fotos und einem Video: Räumungshieb im Harrl.

Hinweis: Im Verlauf der ersten Juniwoche werde ich eine Stellungnahme des zuständigen Revierleiters Herrn Matthaei veröffentlichen. Am 15. Juni starte ich dann eine Artikelserie über das Revier Prozessschutz bei Quierschied. Ich habe das Revier besucht und war von Revierleiter Roland Wirtz und seinem Kollegen Urban Backes sehr beeindruckt.