Das Mindener Tageblatt als Pressestelle der Stadt Porta Westfalica

Ich weiß nicht, an was Sie denken, wenn Sie Wollfäden an einem Zaun sehen:

Thomas Lieske vom Mindener Tageblatt denkt an folgendes:

„Bunte Wollfäden am Bauzaun als stiller Protest gegen die Sperrung des Wolfsschluchtweges: Der Widerstand in Barkhausen nimmt immer vielfältigere Züge an. Der Stadtrat hat nun eine Resolution auf den Weg gebracht.“

In diesem Stil geht der Artikel von Lieske über die Stadtratssitzung des Vortages weiter. Wieder berichtet Lieske nicht nüchtern und neutral. Wieder ergreift er Partei gegen die Sperrung. Lesen Sie hier meine ausführliche Kritik: 28.5.2020 – der zehnte Artikel des MT zur Sperrung.

Porta Westfalica beschwert sich beim Petitionsausschuss NRW

Am 27.5.2020 beschließt der Stadtrat von Porta Westfalica eine Petition für den Petitionsausschuss NRW: Der gesperrte Wolfsschluchtweg soll wieder geöffnet werden. Der Beschluss ist der vorläufige Höhepunkt der Proteste gegen die Sperrung des Wolfsschluchtwegs.

Geschrieben wurde die Petition von Stadtheimatpfleger Herbert Wiese. Seine Begründung der Petition ist grob fehlerhaft. Der Petition beigefügt ist eine Liste mit „Highlights im Wiehengebirge“. Dass Wiese auch ein KZ-Außenlager und eine KZ-Produktionsanlage1KZ-Außenlager Barkhausen (1300 Männer) und KZ-Produktionsstätte Stöhr 2 (Kugellager, Granaten), siehe Gedenktafel zu den „Highlights“ zählt, fällt niemandem auf.

Warum sich der Stadtrat geschlossen hinter die Petition stellt, erkläre ich im neuen Kapitel: 27.5.2020 – der Stadtrat von Porta beschwert sich beim Petitionsausschuss.

Zeitungsartikel zum Wolfsschluchtweg ohne jede Neuigkeit

Zur Sperrung des Wolfsschluchtwegs könnte das Mindener Tageblatt so vieles recherchieren: Man könnte z. B. jemanden von der Ausflugsgaststätte Zum Wilden Schmied interviewen, ob man auch dort Nachteile durch die Sperrung fürchtet. Oder man könnte bei Naturschutzorganisation anfragen, was sie von der Sperrung halten. Oder man könnte beim Wiitthüs-Verein nachhaken, warum die Wittekindsburg seit über einem Jahr geschlossen ist, der Verein nun aber gegen die Sperrung klagen will. Es gibt so viele Fragen! Es gibt so viele Lücken im Bild! Stattdessen begnügt sich das MT am 20.5.2020 mit einer reinen Wiederholung: keine Neuigkeiten – nur die alten Fake-News.

Eine falsche Tatsachenbehauptung steht gleich im Titel des Zeitungsartikels. Die „massive Kritik“ ist frei erfunden; das beweist die fehlgeschlagene Online-Petition gegen die Sperrung, über die das MT zwei Tage später berichtet.

Lesen Sie hier mein neues Kapitel: 20.5.2020 – der achte Artikel des MT zur Sperrung.

Heimatpfleger Herbert Wiese – Aktivist für die Öffnung des Wolfsschluchtwegs

Im Zentrum der Proteste gegen die Sperrung des Wolfsschluchtwegs steht kein Politiker, sondern ein sog. Stadtheimatpfleger: Herbert Wiese. Er würde die uralten Buchen im Wildnisgebiet, wegen derer der Weg gesperrt ist, auch „umsägen“: Hauptsache: „Gefahr beseitigt und der Weg wieder begehbar“!1Der gesperrte Wolfsschluchtweg in Porta Westfalica: Ein Fall für das Verwaltungsgericht, MT vom 16.5.2020

In einem Artikel des Mindener Tageblatts vom 28.4.2020 wird deutlich, wie sonderbar Wiese argumentiert. Lesen Sie hier mein neues Kapitel: 28.4.2020 – der sechste Artikel des MT zur Sperrung.

Wildnisgebiete verfassungswidrig!

Ein Hauptgegner der Sperrung des Wolfsschluchtwegs ist der Witthüs-Verein. Der Verein hat die Anwaltskanzlei Dombert mit einem Gutachten beauftragt und das kommt zu folgendem, geradezu sensationellen Schluss:


Praktisch alles, was das NRW-Umweltministerium in Porta Westfalica gemacht hat, ist laut Gutachten entweder illegal oder verfassungswidrig: „nach einhelliger Auffassung“! Vermutlich glauben die Gegner, dass im Umweltministerium nun Heulen und Zähneklappern herrscht und im Wildnisgebiet schon bald die Motorsägen kreischen! Über die scheinbare juristische Sensation berichtet das Mindener Tageblatt am 16.5.2020. Außerdem fordert Stadtheimatpfleger Wiese die Fällung aller Megagefahrenbäume. Lesen Sie hier mein neues Kapitel: 16.5.2020 – der siebte Artikel des MT zur Sperrung.