Es gibt Leserbriefe von Waldschützern, die fangen so an:
„Es ist grotesk, nach einem Holzeinschlag in der Brut- und Setzzeit wieder von einem heruntergerissenen Sperberhorst mit vier verendeten Jungvögeln zu stehen!“
Nein, ist es nicht. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ist nicht „grotesk“, sondern eine Straftat. Wenn ich vor einem „heruntergerissenen Sperberhorst mit vier verendeten Jungvögeln“ stehe und beweisen kann, dass ein Holzeinschlag verantwortlich ist, schreibe ich keinen Leserbrief, sondern erstatte Anzeige wegen Verstoß gegen §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG. Greifvögel gehören zu den streng geschützten Vogelarten. ((siehe Der Sperber – NABU NRW)) Weiterlesen

