Kategoriearchiv: Buchenwälder
Regierung verhindert Steigerwald-Schutzgebiet
Buchenplenterwald Langula im Hainich
Wenn Buchenwälder verwüstet werden – ob in Essen oder Bottrop – , verteidigen sich Förster gerne mit dem Argument, das sei „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“. Ein Wald müsse so „gepflegt“ werden. Das sei quasi „alternativlos“. Dass Buchenwälder auch ganz anders bewirtschaftet werden können und nach der „Pflege“ nicht so aussehen müssen wie Panzerübungsplätze oder gerupfte Hühner, beweist der schöne Plenterwald von Langula in Thüringen – direkt neben dem Nationalpark Hainich. Forstrevierleiter Andreas Biehl bewirtschaftet den Buchenwald in vorbildlicher Weise. Was ein Plenterwald eigentlich ist, erfahren Sie in meinen Exkursionsbericht: Plenterwald von Langula.
Waldwanderung mit Peter Wohlleben am 17.5.2014
Am Samstag, den 17.5.2014, findet um 14 Uhr in Hümmel in der Eifel eine Wanderung mit Förster Peter Wohlleben durch sein Revier mit Diskussion über die Waldbewirtschaftung statt: Veranstaltungen mit Peter Wohlleben.
Wenn sie Peter Wohlleben noch nicht kennen – ein aktueller Beitrag der Deutschen Welle stellt ihn vor: Wald im Wandel.
In meinem Auto sind noch 3 Plätze frei. Ich fahre in Bottrop los. Interessenten melden sich bitte unter: adrian.franzjosef@gmail.com
Verschlechterungsverbot ist ein Papiertiger
Ich glaube, viele Naturschützer überschätzen den Schutz, den FFH-Gebiete bieten, maßlos. Immer wieder kann man lesen: „Wie kann man nur so viele Bäume fällen! Das ist doch ein FFH-Gebiet! Das ist ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot!“
Ich habe mich durch einen Wust an Vorschriften gewühlt, um herauszubekommen, wie man den „Erhaltungszustand“ eines „Lebensraumtyps“ bestimmt. Bei 2 Beispielen aus dem FFH-Gebiet Köllnischer Wald in Bottrop habe ich selbst einmal den Erhaltungszustand bestimmt. Das Ergebnis ist niederschmetternd! Jörg Wipf, Chef von RVR Ruhr Grün, hat Recht: Das Fällen zahlreicher Altbuchen führt nicht zwingend zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands.
Noch absurder werden die Ergebnisse, wenn man die FFH-Kriterien auf den zerstörten Brinkmanns-Wald in Bottrop anwendet: Die Buchenwaldruine befindet sich ganz offiziell in einem – dochdoch! – „hervorragenden“ Erhaltungszustand:
Note „A“ für den zertrümmerten Buchenwald im BrinkmannsfeldMeine Analysen finden Sie hier: Wie beurteilt man den Erhaltungszustand eines FFH-Gebiets?