Donnerstag, der 7.3.2024 – Antwort von Ute Schröder, Fachbereichsleiterin 5 der Stadt Porta Westfalica
Am 7. März erhalte ich einen Brief von Frau Schröder. Sie leitet den Fachbereich 5 der Stadt Porta Westfalica und ist dort u. a. zuständig für Grünflächen. Der Brief enthält als Anlage die Dokumentation der Waldkontrolle vom April 2020. Für die Veröffentlichung dieses Dokuments hatte ich lange gestritten:
In meinem Brief an die Bürgermeisterin vom November 2023 hatte ich geschrieben: “Um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, sind regelmäßige fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahmen durch entsprechendes Fachpersonal vorgeschrieben. Die Ergebnisse der Kontrollen sind zu dokumentieren. […] Ich bitte um die Dokumente mit den Kontrollergebnissen des Waldes an der B482, der im November 2023 von der Verkehrssicherung betroffen war. Ich bitte um die Dokumente der Jahre 2021, 2022 und 2023.”
Anfang Januar 2024 hatte ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten: “Am 14.12.2023 kam dann doch noch ein Termin in der Bürgersprechstunde von Frau Grotjohann zustande, nachdem ich zunächst vergeblich darum gebeten hatte. […] In dem Gespräch hat Frau Grotjohann alle meine Anträge auf Informationszugang abgelehnt. Ich hätte kein Recht auf diese Informationen. Mein Hinweis auf das IFG NRW war nutzlos.”
Zwei Wochen später erhielt ich dann endlich einen Brief von Bürgermeisterin Grotjohann. Sie schrieb: “Am 15. April 2020 wurde vom damals zuständigen Mitarbeiter eine dokumentierte Waldkontrolle durchgeführt […] Weitere Kontrollen wurden nicht dokumentiert.” Das Dokument der Waldkontrolle vom April 2020 aber fehlte in dem Brief. Deshalb schaltete ich noch einmal die Landesbeauftragte ein. Dank ihrer erneuten Vermittlung erhielt ich dann endlich den nun folgenden Brief:
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