Kahlschlag im FFH-Gebiet “Wälder bei Porta Westfalica”

Dienstag, der 6.2.2024

Brief an Roland Schockemöhle, Leiter des Regionalforstamts Hochstift

Roland Schockemöhle
Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Hochstift
Stiftsstraße 15
33014 Bad Driburg – Neuenheerse

Offener Brief mit Fragen zur Verkehrssicherung an der B482 im November 2023 durch die Stadt Porta Westfalica

Sehr geehrter Herr Schockemöhle!
Ich habe Fragen zu einer Verkehrssicherungsmaßnahme, die im November 2023 an der B482 gegenüber dem Bahnhof von Porta Westfalica stattgefunden hat. Zuständig war zwar das Bauamt der Stadt und nicht das RFA Hochstift. Trotzdem taucht Ihr RFA in einem Brief der Bürgermeisterin Frau Anke Grotjohann auf, den ich kürzlich von ihr erhalten habe. Sie schreibt:

„Am 25. Mai 2023 wurde das zuständige Regionalforstamt hinzugezogen, wobei sich der Handlungsbedarf bestätigte.“ (Brief vom 18.1.2024, siehe Anlage)

Offenbar macht Frau Grotjohann Ihr Forstamt mitverantwortlich für den Kahlhieb, der dann ein halbes Jahr später stattfand. Deswegen meine Fragen an Sie:

Was genau ist am 25. Mai 2023 geschehen? In welcher Form wurde das RFA „hinzugezogen“? Fand eine gemeinsame Begehung vor Ort statt? Oder gab es nur ein Telefonat? Wer vom RFA war überhaupt beteiligt? Herr Büscher vom Forstbetriebsbezirk Porta Westfalica? Oder Sie persönlich?

Ich frage v. a. deswegen, weil nicht nur ein 30 m breiter Sicherheitsstreifen kahlgeschlagen wurde, sondern der ganze Hang bis 100 m von der Bundesstraße entfernt – und dies in einem FFH-Gebiet. Wohlgemerkt: nicht nur einzelne Megagefahrenbäume, sondern schlichtweg alle Bäume – und das bis in eine Entfernung von 100 m von der Straße. In den Worten der Bürgermeisterin:

„Deshalb wurden im Hinblick auf die am Fuß des Jakobsbergs verlaufenden Bundesstraße auch oberhalb der Kern-Gefährdungsfläche Fällungen durchgeführt. Um einem sogenannten Dominoeffekt vorzubeugen, hat man hier den Sicherheitsbereich erweitert. Dies wurde während der fortlaufenden Sicherungsarbeiten vor Ort entschieden, nachdem offensichtlich geworden war, dass über den anfänglich geplanten Umfang der Verkehrssicherungsarbeiten hinaus an diesem extremen Steilhang ein Sicherheitspuffer einzuhalten ist.“ (Brief vom 18.1.2024, siehe Anlage)

Meine Fragen an Sie:

Wurde am 25. Mai 2023 besprochen, oberhalb der „Kern-Gefährdungsfläche“ alle Bäume zu fällen? Wurde damals von einem „Dominoeffekt“ gesprochen und von einer „Erweiterung des Sicherheitsbereichs“ – bis zu 100 m von der Straße?

Bitte verzeihen Sie die Vielzahl der Fragen! Aber sie gehören ja sehr eng zusammen und man kann sie sicherlich kurz und bündig klar und deutlich beantworten.

Ich werde meinen Brief auf meiner Webseite veröffentlichen. Auch Ihre Antwort würde ich gerne öffentlich machen. Denn ich meine, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Transparenz und Informationszugang hat. Über Ihre Antwort bis Mitte März würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz-Josef Adrian

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