Kahlschlag im Hohenhorster Buchenwald

Fax an Herrn Klinger vom 19. August 2015

Am 19. August schicke ich Herrn Klinger ich ein Fax mit der Frage, ob es sich vielleicht nur um einen bedauerlichen Irrtum handelt.

 

1. Mahnung wegen ReNr. 416250

Sehr geehrter Herr Klinger!

Sie haben mir heute eine Mahnung geschickt wegen einer angeblich unbezahlten Rechnung über 200 €, die angeblich seit dem 17.12.2014 fällig ist. Ich bin mir sicher, es handelt sich um einen bedauerlichen Irrtum Ihrer Behörde.

Es ging damals – Sie werden sich vielleicht noch erinnern – um eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz wegen eines Kahlschlags im Hohenhorster Buchenwald. Der völlig überhöhte Gebührenbescheid wurden damals nach Intervention von Frau Schulte-Zurhausen, die für den Landesbeauftragten für Datenschutz in Düsseldorf arbeitet, korrigiert. Den korrigierten Bescheid über 20 € – ausgestellt von Frau John am 27.1.2015 – habe ich damals sofort bezahlt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte ich Sie mich anzurufen unter: […]. Ansonsten würde ich Sie bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass die Sache erledigt ist. Bitte beachten Sie meine neue Adresse!

Mit freundlichen Grüßen

 

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