19. November 2011 – Gebührenbescheid über 200 €
Am gleichen Tag, an dem Frau Schulte-Zurhausen mich bittet, sie zwecks weiterer Klärung anzurufen, erhalte ich einen Gebührenbescheid der KSR. Laut Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW soll ich 200 € für die erbrachten Leistungen bezahlen. Auch diesen Bescheid kommentiere ich nicht:
Ich habe daraufhin Frau Schulte-Zurhausen angerufen. Es besteht tatsächlich weiterer Klärungsbedarf.
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