“Hauptsache, es quatscht hier nicht einer. Das macht doch nichts, das merkt doch keiner!”
Hans Scheibner ((Lied aus dem Jahre 1975))
Kritische Analyse der Antwort von Herrn Niermann
Ich gliedere meine Analyse in folgende Abschnitte:
- Förster Middelmann
- Forsteinrichtung
- Hiebsatz von 196 Fm/ha
- 2.700 Euro
- 200 Jahre alter Buchenwald
- St. Florian und die Biodiversitätsstrategie
Förster Middelmann
Der Name des zuständigen Försters ist Middelmann, Dirk Middelmann, und er leitet den Forstbetriebsbezirk Recklinghausen, der zum Regionalforstamt Ruhrgebiet gehört. Zweimal hat die Stadt Recklinghausen sich geweigert, seinen Namen preiszugeben. ((23. September 2014 – Antwort von Herrn Klinger, 15. Oktober 2014 – Endgültiger Bescheid von Herrn Niermann)) Es bedurfte erst eines Protests des Landesbeauftragten für Datenschutz ((9. Dezember 2014 – Brief von Frau Schulte-Zurhausen)), um dieses Geheimnis zu lüften. Middelmann, Klinger und Niermann verhalten sich wie drei Tatverdächtige, denen die Polizei jede Aussage einzeln aus der Nase ziehen muss. Statt die Karten gleich offen auf den Tisch zu legen, handeln sie von Anfang an so, als hätten sie etwas zu verbergen. Und mit jeder Information, die sie widerwillig herausrücken, bestätigt sich der anfängliche Verdacht.
Forsteinrichtung
Die Forsteinrichtung ist die Heilige Kuh der Förster. Keine Informationsveranstaltung vergeht, bei der Förster sich nicht mit der Forsteinrichtung rechtfertigen. Sie genießt die höheren Weihen der Wissenschaft und des Rechts: Laut Klinger und Niermann ist sie auf dem “aktuellen wissenschaftlichem Stand” ((23. September 2014 – Antwort von Herrn Klinger)) und “auf [der] Grundlage des Waldgesetzes” ((28. Januar 2015 – Antwort von Herrn Niermann)). Gemeint ist das Landesforstgesetz § 33:
“Gemeindewaldbesitz mit einer Größe über 100 ha ist nach einem Betriebsplan […] zu bewirtschaften.”
In einem Betriebsplan (= Forsteinrichtung) steht v. a. drin, wie viel Holz im Wald steht, wie viel jedes Jahr hinzuwächst und wie viel Holz in den nächsten zehn Jahren geerntet werden soll. ((siehe Erklärung des Forstbetriebsplans)) Was Klinger und Niermann geflissentlich verschweigen, ist, dass der Betriebsplan nicht vom Himmel fällt. Es gilt § 11 (2) des Landesforstgesetzes:
Die tätige Mithilfe [der Forstbehörden] besteht in der vertraglichen Übernahme von Aufgaben der Planung und Überwachung des Betriebsvollzuges (technische Betriebsleitung) und des forstlichen Betriebsvollzuges (Beförsterung) sowie der Erstellung eines Betriebsplanes […]. Soweit die Forstbehörden Aufgaben der Forsteinrichtung übernehmen, können sie sich zur Durchführung der Arbeiten Dritter bedienen. ((Hervorhebung von mir))
Mit Rat und Tat hilft Dirk Middelmann der Stadt Recklinghausen. Er beförstert die Forstbetriebsgemeinschaft Haard, zu der die Stadt gehört. ((Stadt Recklinghausen – Bürgerservice – Forst)) Sein guter Rat ist teuer und wird im Rahmen eines Betreuungsvertrages vergolten. ((siehe Das Regionalforstamt Ruhrgebiet)) Das Regionalforstamt Ruhrgebiet hätte als zuständige Forstbehörde die Forsteinrichtung gleich selbst übernehmen können, vermutlich aber wurde ein privater Forsteinrichter bemüht. Der aber klamüsert nicht für sich im stillen Kämmerlein aus, wie viel Holz in Zukunft eingeschlagen wird, sondern das legt er fest in enger Zusammenarbeit mit dem Förster und dem Waldbesitzer. Es gibt böse Zungen wie den pensionierten Forstoberrat Richard Koch, der meint, dass es bei den Forsteinrichtungen der letzten Jahre “reiner Zufall” ist, “würde außer der Jahreszahl eine weitere Zahl stimmen.” ((Leserbrief im Holzzentralblatt vom 10. Januar 2014)) Ein beliebter Trick ist, den Holzvorrat zu hoch anzusetzen, auf dass man ordentlich Holz machen kann. ((vergleiche Falsche Zahlen im Forstbetriebsplan)) Klinger irrt, wenn er glaubt, es gäbe einen “aktuellen wissenschaftlichen Stand”, nach dem Wälder zu bewirtschaften sind. Und auch Niermann wird vergeblich im Landesforstgesetz einen Paragraphen finden, wonach in einem 200-jährigen Buchenwald “eine sukzessive Verjüngung auf der Fläche” erfolgen muss. Dirk Middelmann ist ausnahmsweise einmal Recht zu geben: “Der Eigentümer entscheidet, was passiert.” ((Ärger über Baumfällungen, in: Ruhr-Nachrichten vom 22. April 2008))
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