Fassadennaturschutz in Porta Westfalica

“Und die EU-Kommission hat durch windelweiche Vorgaben […] nicht den Naturschutz, sondern die Forstwirtschaft […] zum ‘Schutzgegenstand’ erklärt.”
Norbert Panek ((Deutschland, deine Buchenwälder – Daten – Fakten – Analysen, Vöhl-Basdorf 2016, S. 148))

Antwort von Herrn Schockemöhle vom 5. Juli 2017

Kommentar

Ich weiß nicht, was genau die Auskunftsverweigerung des Regionalforstamts verursacht hat. Vielleicht reicht schon der Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz. Vielleicht bin ich aber auch der Erste, der jemals in der Geschichte des Forstamts nach Bestandsblättern gefragt hat. Auf jeden Fall höre ich in den nächsten Wochen auch von Herrn Barkmeyer nichts.

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