E-Mail an Frau Schulte-Zurhausen vom 4. September 2017
Einleitung
Ich warte nicht bis zum Ablauf der Frist am 8. September, sondern nehme bereits am 4. September Kontakt auf zu Frau Schulte-Zurhausen, die beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW arbeitet. Mit ihr habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht im Streit mit den Kommunalen Servicebetrieben um den Kahlschlag im Hohenhorster Buchenwald. Wie sich am 8. September herausstellt, lässt Barkmeyer die gesetzte Frist tatsächlich verstreichen.
Sehr geehrte Frau Schulte-Zurhausen!
Wie am Telefon vereinbart schickte ich Ihnen meine bisherige Korrespondenz mit dem Landesbetrieb Wald und Holz.
1.
Am 7.3. versendete ich an Herrn Büscher, Revierleiter im Regionalforstamt Hochstift, folgende E-Mail: siehe Erneute E-Mail an Forstbetriebsleiter Büscher vom 7. März 2017.
2
Die obige E-Mail wird nie beantwortet. Deshalb schrieb ich am 26.6. einen Brief an Herrn Schockemöhle, den Leiter der Regionalforstamts Hochstift, den Sie im Anhang finden.
3.
Am 5.7. bestätigte Herr Schockemöhle den Eingang meines Briefs und erklärte, dass mein Schreiben an die Zentrale von Wald und Holz weitergeleitet wurde. Zuständig sei jetzt Herr Barkmeyer, Albrecht-Thaer Straße 34, 48147 Münster. “Auch für zukünftige Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Barkmeyer.”
4.
Nach meinem Anruf bei Herrn Barkmeyer am Vormittag des 31.8., bei dem dieser nichts von meinem Brief wusste, erhielt ich am Nachmittag folgende Email. Die Email zitiert bezeichnenderweise nicht aus meinem Brief, der möglicherweise unauffindbar war, sondern aus meiner E-Mail an Herrn Büscher vom 7.3.
Unterm Strich bleiben folgende offene Fragen:
1.
Wer war der Vorgänger von Herrn Büscher? Wann begann die Ernte der Altbuchen?
2.
Wie viele Biotopbäume gibt es pro ha?
Und 3.
Es fehlen die Bestandsblätter für den Biotoptyp 3719-0063-2012 im FFH-Gebiet „Wälder von Porta Westfalica“ (DE-3719-301). Darin stehen alle wichtigen Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz-Josef Adrian
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