Umstrittene Klage von Peter Wohlleben und Pierre Ibisch gescheitert

Exkurs – Wie weist man die Schädigung eines Lebensraums nach?

Hinweis: Der folgende Dialog zwischen StA und Zeugin ist frei erfunden. Ähnlichkeiten mit einem tatsächlichen Gerichtsprozess sind rein zufällig.

Ich stelle mir einen Gerichtsprozess vor, bei dem der StA eine Zeugin vernimmt.

StA: Frau Müller, Sie sind Zeugin für die erhebliche Schädigung des Biebrichsbach?1siehe Strafanzeige wegen des Verdachts der wiederholten Gefährdung eines schutzbedürftigen Gebiets gemäß § 329 Abs. 4 StGB (Natura-2000-Gebiet „Montabaurer Höhe“ in Rheinland-Pfalz, S. 8
Müller: Ja, das stimmt.
StA: Wieso sind sie der Ansicht, dass der Biebrichsbach geschädigt wurde?
Müller: Das sieht man doch!
StA: Was sehen Sie?
Müller: Die sind doch da mit dem Harvester herumgefahren!
StA: Wo sind die herumgefahren?
Müller: Da am Biebrichsbach!
StA: Wo genau?
Müller: Ja also so genau kann ich das nicht sagen.

Kahlschlag am Wüstebach im Nationalpark Eifel 2013

StA: Frau Müller, in welchem Abstand zum Biebrichsbach ist der Harvester gefahren?
Müller: So 10 m vielleicht.
StA: Vielleicht?
Müller: Können auch 20 m gewesen sein. Einen Zollstock hatte ich nicht mit.
StA: Ist der Harvester durch den Bach gefahren?
Müller: Nein!
StA: Wieso meinen Sie dann, der Biebrichsbach sei geschädigt worden?
Müller:  An der einen Stelle ist das Ufer abgebrochen.
StA: An der einen Stelle?
Müller: Ja!
StA: Und warum meinen Sie ist das Ufer abgebrochen?
Müller: Na wegen diesem Harvester!
StA: Haben Sie das gesehen, wie der Harvester das Ufer abgebrochen hat?

Kahlschlag am Wüstebach im Nationalpark Eifel 2013

Müller: Nein! Aber der Eisvogel ist nicht mehr da!
StA: Der Eisvogel?
Müller: Ja, der Eisvogel!
StA: Bitte erläutern Sie!
Müller: Letztes Jahr, also bevor der Harvester kam, da habe ich dort den Eisvogel gesehen und jetzt ist er weg!
StA: Sie haben letztes Jahr dort den Eisvogel gesehen?
Müller: Ja, ein- oder zweimal. Ich habe ihn sogar fotografiert!
– Frau Müller zeigt dem StA ihr Smartphone. –
StA: Auf dem Foto kann ich keinen Eisvogel erkennen.
Müller: Das mit dem Tele hat nicht funktioniert. Aber dieser kleine bunte Fleck da, das ist er!
StA: Sie haben den Eisvogel also zweimal gesehen?
Müller: Ja, zweimal. Vielleicht auch dreimal. Aber so häufig komme ich ja da auch gar nicht hin. Aber dieses Jahr habe ich ihn nicht gesehen.
usw. etc. pp.

Dieser Dialog kommt Ihnen vielleicht absurd vor. Übertrieben. Grotesk. Unglaubwürdig. Konstruiert. Aber das Problem ist echt: Wie weist man die Schädigung eines Lebensraums nach? Wie sieht eine Schädigung aus? Wie viele m sind betroffen? Ab wie vielen Metern ist die Schädigung erheblich? Und wie soll man nachweisen, dass der Eisvogel betroffen war? Gerichtsfest nachweisen, so dass der Richter überzeugt ist. Hat man die Anzahl der Eisvögel vor dem Kahlschlag gezählt?  Wie oft? Einmal im Monat? Im Quartal? Wie? Mit Fotos? Mit Strichliste? Auf welcher Fläche? Und hat man sie nach dem Kahlschlag gezählt? Wer zählt? Muss man ein zertifizierter Ornithologe sein? Oder reicht ein Hobbyfotograf?

Kahlschlag am Wüstebach im Nationalpark Eifel 2013

Vermutlich ist wegen dieser turmhohen Schwierigkeiten in der Anzeige von Wohlleben und Ibisch so häufig2insgesamt 28 mal von „Lebensräumen“ die Rede. Deren Schädigung kann man leichter nachweisen. Glaubt man jedenfalls. Man zeigt ein paar Fotos vom Kahlschlag und das reicht dann. Metertiefe Rückegassen. Schlammwüsten. Panzerübungsplatz. Reicht das wirklich? Vor Gericht? Denn jeder frische Kahlschlag sieht furchtbar aus. Jeder verdammte Kahlschlag.

Kahlschlag am Wüstebach im Nationalpark Eifel 2013

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