Umstrittene Klage von Peter Wohlleben gescheitert

Zwischenbemerkung zum Wunschtraum vieler Bürgerinitiativen

Hinweis: Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS) listet auf ihrer verdienstvollen Webseite alle Bürgerinitiativen und Einzelpersonen auf, die sich für den Schutz des Waldes engagieren und Mitglieder der BBIWS sind. Es sind nach meiner Zählung 94 (Stand April 2025). Bei denjenigen von den 94, die nicht den von mir im Folgenden beschriebenen Wunschtraum hegen, entschuldige ich mich vorab. Dass aber führende Vertreter der BBIWS diesen Wunschtraum tatsächlich haben, drängt sich meiner Meinung nach förmlich auf: Der SPIEGEL-Artikel über die BBIWS.

Peter Wohlleben

Die Klage von Wohlleben und Ibisch gegen das Forstamt war keineswegs eine dieser Klagen, die nur Kläger und Beklagte interessiert. Ich stelle die Behauptung auf, dass so eine Klage der Traum vieler Bürgerinitiativen ist:

„Wir stellen den Forstamtsleiter vor Gericht! Mit einem unwiderlegbaren Gutachten von Wohlleben! Und am besten zusätzlich noch einem von Ibisch! Professor Doktor Ibisch! Damit werden wir Erfolg haben! Damit müssen wir einfach Erfolg haben! Endlich!“

Ich möchte meine Behauptung im Folgenden erläutern:

Es gibt in Deutschland viele Bürgerinitiativen, die gegen die skandalösen Baumfällungen eines Forstamts protestieren.1siehe oben Ich lehne mich vermutlich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass viele Bürgerinitiativen einen ganz großen Wunschtraum haben. Sie träumen davon …

  1. … einen Rechtsanwalt zu finden, der sich mit Naturschutzrecht auskennt, und der Strafanzeige gegen das Forstamt und dessen Leiter stellt.
  2. … einen solchen Rechtsanwalt dann auch bezahlen zu können.
  3. … ein Gutachten von Peter Wohlleben zu erhalten.
  4. … ein wissenschaftliches Gutachten von einem Hochschulprofessor zu erhalten.

Es folgt eine kurze Begründung, warum ich glaube, dass es diesen großen Wunschtraum gibt:

zu 1. Alle Bürgerinitiativen möchten natürlich etwas erreichen und Baumfällungen verhindern. Aber politisch ist man in aller Regel ohnmächtig: Politiker mit Einfluss kennt man nicht. Im Umweltausschuss der Stadt hat man keine Stimme. Und zu Demonstrationen kommen zu wenige. Deshalb verfallen Bürgerinitiativen auf die Idee, vor Gericht zu ziehen. Politische Ohnmacht ist das eine. Das andere ist ein Wunsch nach Bestrafung und auch nach Rache:

„Der Förster gehört vor Gericht!“
„Ein Verbrechen ist das!“
„Skandalös!“
„Was sagt denn die Polizei dazu?“
„Das kann doch unmöglich legal sein!“
„Das ist doch ein Naturschutzgebiet!“
„Was wird denn nun aus den Spechten?“
„Da muss man doch etwas unternehmen!“

Solche und ähnliche Sätze habe ich persönlich bei meiner Arbeit in Bürgerinitiativen immer wieder gehört.

zu 2. Selbst wenn man einen guten Anwalt finden würde – man muss ihn auch bezahlen können. Und weil Anwälte sehr teuer und die Mitglieder der Bürgerinitiative für gewöhnlich keine Millionäre sind, geht der Wunschtraum eines erfolgreichen Gerichtsprozesses nicht in Erfüllung.

zu 3. Aber nehmen wir an, es gäbe doch einen Millionär in der Bürgerinitiative. Dann bräuchte der Rechtsanwalt aber mindestens ein Fachgutachten von einem Experten. Und natürlich träumen viele Bürgerinitiativen dann davon, ein Gutachten von Peter Wohlleben zu bekommen. Das ist nur zu verständlich. Schließlich ist Wohlleben Deutschlands bekanntester Förster, Bestsellerautor und Fernsehstar.

zu 4. Vielleicht aber ist der Rechtsanwalt mit Peter Wohlleben als einzigem Gutachter noch nicht ganz zufrieden. Noch besser wäre es, zusätzlich einen richtigen Professor von einer richtigen Universität zu engagieren. Einen mit internationalem Renommee. Und da fällt vielen Bürgerinitiativen vermutlich Prof. Dr. Pierre Ibisch ein. Es gibt nämlich nicht so viele Professoren, die bei einer Klage gegen ein Forstamt helfen und ein wissenschaftliches Gutachten ausarbeiten würden.

Eine erfahrene Rechtsanwältin: Dr. Cornelia Ziehm. Deutschlands bekanntester Förster: Peter Wohlleben. Ein Hochschulprofessor: Dr. Pierre Ibisch. Was soll da schief gehen? Antwort: Alles.

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