Presse zum Kahlschlag am Wüstegarten

“Solche Eingriffe sind aus Sicht des Naturschutzes erstrebenswert!”
Markus Schönmüller

“Nur ein Fehlgriff beseitigt” –  Leserbrief von Markus Schönmüller in der HNA vom 16. Dezember 2015

Mit 14 Tagen Verzögerung erscheint in der HNA noch ein vierter und letzter Leserbrief zum Kahlschlag. Er kritisiert ihn nicht, sondern verteidigt ihn.

Nur ein Fehlgriff beseitigt

Zur Kritik von Eberhard Leicht an der Abholzung eines Fichtenbestandes am Wüstegarten im Kellerwald

Ich fühle mich verpflichtet, zu dem am Wüstegarten erfolgten Eingriff einiges klarzustellen, da ich mich den Inhalten des Naturschutz-Großprojektes (nachfolgend abgekürzt: NGP) Kellerwald- Region verpflichtet fühle.

Dieses Projekt hat bereits Gewaltiges geleistet für die Sicherung und Entwicklung unserer einmaligen Mittelgebirgslandschaft, wenn dies auch von der Öffentlichkeit vielleicht nicht immer so wahrgenommen wurde. In diesen Zeiten der immer rücksichtloseren Wirtschaftsweisen in Wald und Flur bietet es die seltene Möglichkeit, überlieferte Landschaftswerte, Kultur und biologische Vielfalt wenigstens in einem Teil der Landschaft zu erhalten.

Im „Hohen Keller“ wird im Rahmen des NGP versucht, in gemeinsamer Anstrengung von Projektleitung und Forstverwaltung, Naturschutzstrategien im Wald umzusetzen. Einrichtung von Prozessschutzzonen im Alt-Buchenwald, Regeneration und Sicherung von Mooren und seltenen Arten, Fichten-Abtrieb am Wüstegarten-Gipfel, Gewässerrenaturierung und manches mehr ist bereits umgesetzt worden.

Der sehr großflächige Fichten-Abtrieb südlich vom Wüstegarten-Turm steht im Zusammenhang mit der angestrebten Förderung der natürlichen Waldgesellschaft im Gipfelbereich und ihren Begleitbiotopen. „Geopfert“ wurde nun ein zirka 35-jähriger, über vier Hektar großer Fichtenblock, im Unterwuchs vegetationsfrei und mit einem verschwindend geringen Anteil an einzelnen Laubbäumen. Im Grunde wurde hier nur ein waldbaulicher Fehlgriff beseitigt, den die Vorgänger im zuständigen Forstamt zu verantworten haben.

Das naturschutzfachliche Entwicklungsziel für die Flächen ist ein Laubmischwald, geprägt von Birke, Eberesche, Fichte und Bergahorn. Die Buche wird aus eigener Kraft wohl erst später wieder einwandern. Direkt am Turm steht bereits ein solcher kleiner Wald (…).

Auch ich war zunächst sehr erschrocken über das vollkommen veränderte Landschaftsbild dort oben (…). Streiten kann man sicherlich über die Frage, ob der Abtrieb in dieser radikalen Form umgesetzt werden musste.

Es handelt sich hier aber um keinen aus waldökologischer Sicht bedenklichen Vorgang, sondern um die, wenn auch radikale, so doch sinnvolle Umstellungsphase zwischen naturfernstem Nadelholzacker und standorttypischer, natürlicher Waldentwicklung. Solche Eingriffe sind aus Sicht des Naturschutzes erstrebenswert! (…)

Markus Schönmüller,
Hundsdorf

Kommentar

Als ich den Namen unter dem Leserbrief las, war ich fassungslos. Denn Markus Schönmüller ist derjenige, der 2013 zusammen mit Norbert Panek das Gutachten über “Drastische Verstöße gegen die FHH-Erhaltungsziele und das Verschlechterungsverbot in hessischen Buchenwald-FFH-Gebieten” erstellt hatte. Und zwar am Beispiel des FFH-Gebiets “Hoher Keller”, also genau jenes Gebiets, in dem nun der Kahlschlag stattfand. Das Teilgebiet “Neugesäß” ist nur 10 Gehminuten vom Wüstegarten entfernt und spielt im Gutachten eine besondere Rolle. Es gehörte seit Beginn der zweiten Förderphase 2009 zu den sogenannten “Maßnahmeräumen” des Naturschutzgroßprojekts: Kerngebiete – Hoher Keller – Maßnahmenräume. ((Hier können Sie eine PDF-Datei der Webseite herunterladen.)) 2013 hatte ich über die Zerstörung des Neugesäß einen großen Artikel geschrieben und mich intensiv mit dem Gutachten beschäftigt. Darin erhebt Schönmüller schwere Vorwürfe gegen HessenForst und die Forstämter Vöhl und Jesberg – also ausgerechnet jenes Forstamt, das nun für den Kahlschlag zuständig ist. In der Zusammenfassung des Gutachtens über das Neugesäß lesen wir:

“Ohne Rücksicht auf die herausragenden ökologischen […] Gebietswertigkeiten sowie unter Missachtung der geltenden Rechtslage wurde hier im Interesse kurzfristiger Gewinnmaximierung ein herausragendes Schutzgebiet tiefgreifend entwertet. […] Was in fast allen hessischen, dem besonderen Natura 2000-Schutz unterstellten Waldschutzgebieten seit der massiven Intensivierung der forstwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der letzten wenigen Jahre geschehen ist und weiter abläuft, entspricht damit nicht im geringsten den verbindlich festgelegten europäischen Schutz- und Entwicklungszielen und deren definierten rechtlichen Grundlagen. Diese werden von der traditionell sehr eigenständig agierenden Forstpartie bisher weitgehend bis vollständig ignoriert.”

Und genau diese “Forstpartie” leistet jetzt auf einmal bei Schönmüller “Gewaltiges”. Manchmal frage ich mich, ob ich seit meinem Schädel-Hirn-Trauma in einer Parallelwelt lebe.

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