Fällen von Altbuchen im Köllnischen Wald

Brief an Jörg Wipf, Betriebsleiter RVR Ruhr Grün

Den folgenden Brief habe ich am 13.2.2014 als Mitglied des BUND an Jörg Wipf, den Betriebsleiter RVR Ruhr Grün, geschrieben. Unverzichtbare Formulierungshilfe für diesen Brief ist die wegweisende Studie von Norbert Panek und Markus Schönmüller Drastische Verstöße gegen die FHH-Erhaltungsziele und das Verschlechterungsverbot in hessischen Buchenwald-FFH-Gebieten am Beispiel des FFH-Gebietes „Hoher Keller“ (siehe zur Studie auch Zerstörung des Buchenwalds am Neugesäß).

 

RVR Ruhr Grün
Betriebsleiter Jörg Wipf
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen

Sehr geehrter Herr Wipf!
Ich wende mich an Sie als Mitglied des BUND Bottrop. Wir sind zurzeit sehr bestürzt über das Abholzen von über 150 Jahre alten Buchen im FFH-Gebiet Köllnischer Wald, was in unseren Augen einen klaren Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot darstellt. Die ökologisch wertgebenden Bestandsanteile werden seit Jahren aus dem Gebiet Schritt für Schritt entnommen. Grosse Flächenanteile weisen heute nur noch überhaltartige Restbestände über einer max. bis zu 3 m hohen, oft lückigen Verjüngung durch künstliche angepflanzte Buchen auf. Die Bestandsausprägungen sind nach FFH-Kriterien gar nicht mehr LRT-würdig. Ich bitte Sie als Betriebsleiter von RVR Ruhr-Grün – und nicht nur den Revierleiter Adamiak – um eine Stellungnahme.

Außerdem vermisse ich auf der Webseite von Ruhr-Grün Zahlen zu jährlichen Umsatzerlösen und geernteten Festmetern. Auch Zahlen zu Personalkosten und Materialaufwand wären hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

 

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