Bundesamt für Naturschutz zum Kahlschlag am Wüstegarten

Telefonat mit Ralf Forst am 25.3.2017

Fast drei Wochen nach meinem Fax ruft mich Ralf Forst an und antwortet auf meine Fragen: ((Herr Forst hat meiner Mitschrift der Antworten zugestimmt.))

zu 1.
Das BfN hat zu dem konkreten Kahlschlag am Wüstengarten nicht extra sein Einverständnis erklärt, sondern hat dem Pflege- und Entwicklungsplan des Naturschutzgroßprojekts zugestimmt. Die Maßnahme war aber mit dem BfN abgestimmt.

eine mit dem Bundesamt für Naturschutz “abgestimmte” Maßnahme

zu 2.
Die kahlgeschlagene Fläche kann unter Berücksichtigung des geologischen Untergrundes überwiegend als Blockhalde angesprochen werden, auch wenn es dort keine durchgehend offene Steinfläche gibt gibt.

zu 3.
keine Antwort

zu 4.
In stärkeren Humusnestern wird sich höchstwahrscheinlich die Buche ansiedeln.

zu 5.
Die naturschutzfachliche Maßnahme war keine Waldbaumaßnahme, sondern eine Biotoprenaturierung. Deshalb wurde auch die Biomasse der Fichten vollständig entnommen.

“Biotoprenaturierung”

Auf den folgenden Seiten stelle ich meine Meinung dar. Ich kritisiere insbesondere die zweite, vierte und fünfte Antwort des Bundesamtes: Die kahlgeschlagene Fläche ist keine Blockhalde, der Wüstegarten ist mit Sicherheit ein Buchenstandort und die Maßnahme war keine Biotoprenaturierung.

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