Naturschutzrecht ist nutzlos
Stellen Sie sich folgende Szene vor:
Ihre Tochter schildert Ihnen glaubhaft, dass es bei Schülerexperimenten im Unterricht des neuen Chemielehrers regelmäßig drunter und drüber geht. Es herrscht ein ohrenbetäubender Krach, Schüler kloppen sich und rennen kreuz und quer im Labor herum, Reagenzgläser gehen zu Bruch, Bunsenbrenner kippen um, auf dem Boden stehen Chemikalienpfützen, es gibt zu wenig Schutzbrillen und am Ende werden sämtliche Chemikalien einfach in den Ausguss gekippt.
Sie rufen beim Schulleiter an und dieser antwortet Ihnen kurz und knapp:
Er greife nur in den Unterrricht von Kollegen ein, wenn der Unterricht erheblich beeinträchtig und gestört wird. Im Fall des Chemiekollegen könne eine solche Feststellung nicht getroffen werden. Außerdem gebe es an der Schule eine “Dienstanweisung zur Sicherheit im Chemieunterricht”, die von der Fachschaft Chemie am 9.5.2011 verabschiedet worden sei. Bei Berücksichtigung dieser Vorgaben ist eine Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften auszuschließen.
Das wäre völlig undenkbar, nicht?
Was aber in der Schule ausgeschlossen ist, ist im Naturschutz die Regel. Die Naturschutzgesetze sind völlig nutzlos. Die Forstwirtschaft genießt Narrenfreiheit.
Naturschutzgebiet Östlicher Teutoburger Wald in der Nähe des HermannsdenkmalsZum Thema der nutzlosen Naturschutzgesetzgebung siehe auch meine ebenfalls gescheiterte Anzeige zu den Verwüstungen am Wendgeberg und das Schwarzbuch des BUND.