Gescheiterte Anzeige gegen Grün-und-Gruga

Bewertungen der Verfahrenseinstellung

 

BUND

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland ist ein Scheinriese. Von weitem wirkt der Verband mit 496.000 Mitgliedern wie eine mächtige und schlagkräftige Organisation. Je näher man kommt, desto ohnmächtiger und wirkungsloser ist sie. Zu den monatlichen Mitgliederversammlungen in Essen – immerhin einer Großstadt mit über einer halben Million Einwohnern – kommen beispielsweise 5 – in Worten: fünf – Mitglieder.

Ein Anruf Anfang Oktober 2013 beim BUND in Berlin ergibt: Der BUND beschäftigt keinen einzigen eigenen Rechtsanwalt. Es gibt auch keine Liste von Rechtsanwälten, die man empfehlen könne. Carsten Fritsch vom “Info-Service” rät sowieso dringend von Anzeigen ab: “Das bringt nichts und kostet nur Geld!” Lieber solle man sich gütlich mit der Gegenseite einigen. Mehrfach betont er, dass er mich “schützen” wolle.

Der BUND in NRW beschäftigt auch keinen Rechtsanwalt, dafür aber Dirk Jansen, den Sprecher für Umwelt- und Naturschutzpolitik. Freundlicherweise schreibt Jansen mir am 15. Oktober 2013 folgendes in einer Email :

“Im Hinblick auf die evtl. Erfüllung eines Straftatbestandes klingt die Erklärung der Staatsanwaltschaft für mich durchaus plausibel. Im Vergleich mit meinen Erfahrungen mit Strafanzeigen fällt die Antwort sogar relativ ausführlich aus. Da habe ich schon Einstellungsmitteilungen ohne jegliche Begründung bekommen. Das Problem, das auch wir … haben, ist, die Erheblichkeit der Beeinträchtigung nachweisen zu müssen. Inwieweit der Staatsanwaltschaft die Pflicht zufällt, selbst gutachterlich für Aufklärung zu sorgen, vermag ich nicht zu sagen. Ich glaube aber, dass es durchaus zulässig und normal – wenn auch für uns ärgerlich – ist, dass nach Aktenlage entschieden wird. … Wie Sie vielleicht wissen klagen wir derzeit gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Hambach, durch den etwa 250 Hektar Altwald mit Bechstein-Fledermaus-Kolonien und anderen seltenen Tierarten vernichtet werden. Dort wie auch in etlichen anderen natur- oder artenschutzrechtlichen Verfahren werden regelmäßig massive Eingriffe als nicht erheblich tituliert. … Unterm Strich vermute ich, dass in Ihrem Fall juristisch wenig bis nichts zu holen sein wird. Da scheint es mir erfolgversprechender, politisch tätig zu werden.”

Stellt sich die Frage: Wie soll man mit 5 aktiven Mitgliedern beim BUND in Essen “politisch tätig” werden?

 

Landesbüro für Naturschutzverbände

Dirk Jansen hat auch die Juristinnen im Landesbüro für Naturschutzverbände NRW in Oberhausen gefragt. Deren Einschätzung teil mir Jansen in einer Email vom 11.11.2013 mit:

Die Frage, ob in dieser Sache ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrens erfolgsversprechend erscheint, verneinen wir. Gegen die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens  vorzugehen, erscheint uns deshalb nicht aussichtsreich.

Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft Essen die Akte an die Untere Landschaftsbehörde weitergereicht hat, um die Verwirklichung von Ordnungswidrigkeiten prüfen zu lassen (s. S. 2 der Einstellungsverfügung der StA Essen vom 17.09.2013, unten).  Die Untere Landschaftsbehörde ist insofern auch als Ordnungsbehörde  tätig. Sie ist außerdem in der Lage, den Sachverhalt umfassend in Erfahrung zu bringen, einschließlich möglicherweise vorliegender Befreiungen.

Nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Essen vom 06.04.1992 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in den Allgemeinen Festsetzungen für Naturschutzgebiete des Landschaftsplans Essen oder  gebietsspezifisch festgesetzte Verbote verstößt. Neben den aus dem BNatSchG in Frage kommenden Ordnungswidrigkeiten wird die Untere Landschaftsbehörde auch dies zu prüfen haben.

Wir gehen hier jedoch davon aus, dass die Maßnahmen mit der Unteren Landschaftsbehörde vorher abgestimmt wurden oder in dem nach den Festsetzungen für das NSG Hülsenhaine erforderlichen Forstbetriebsplan, der laut Landschaftsplan Essen “dem Regierungspräsidenten” (= heute Bezirksregierung) zur fachlichen Prüfung vorgelegt werden musste, aufgeführt waren.

Die in der Verfügung der StA Essen erwähnte Dienstanweisung zum Artenschutz in Wäldern habe ich als Anhang dieser Mail angefügt (siehe Dienstanweisung  zum  Artenschutz im Wald und zur Beurteilung der Unbedenklichkeit von Maßnahmen in NATURA 2000 Gebieten im landeseigenen Forstbetrieb). Darin werden in tabellarischer Form forstliche Maßnahmen dargestellt, die Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäischer Vogelarten sowie Bedingungen, die bei der Durchführung der jeweiligen Maßnahme für die jeweils betroffene Art einzuhalten sind.

Hier im Landesbüro gibt es zur tatsächlichen Anwendung dieser Dienstanweisung keine Erfahrungswerte. Die Verbände werden bei forstlichen Maßnahmen in der Regel nicht beteiligt, so dass entsprechende Verfahren seltene Einzelfälle darstellen.

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Müggenborg

Prof. Dr. Müggenborg ist Experte für Naturschutzrecht: Gemeinsam mit Prof. Dr. Walter Frenz ist er Herausgeber eines Kommentars zum Bundes-Naturschutzgesetz. Am 16. Oktober 2013 schreibt er mir in einer Email folgendes:

“Nach Durchsicht der Unterlagen sehe ich auf den ersten Blick keinen Grund, aus dem die Einstellung des Strafverfahrens angegriffen werden könnte.”

Vom Angebot, einen zweiten Blick auf die Unterlagen zu werfen, mache ich keinen Gebrauch. Prof. Dr. Müggenborg berechnet pro Arbeitsstunde 62 € plus MwSt. und Auslagen.

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