Offener Brief an Oberstaatsanwalt Iburg vom 26. Juli 2013
Oberstaatsanwalt Iburg 26. Juli 2013
Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Forstarbeiter Dieter Borchert
Geschäftsnummer NZS 1252 Js 40756/13
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Iburg,
in Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2013 teilen Sie mir mit, dass Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Forstunternehmer Dieter Borchert eingestellt haben. Bitte verzeihen Sie mir, dass ich irrtümlicherweise angenommen hatte, dieser habe den Boden des Naturschutzgebiets geschädigt und somit gegen § 329 des Strafgesetzbuches (StGB) und § 11 über Ordnungsgemäße Forstwirtschaft des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verstoßen. Denn schließlich ist noch nie ein Forstarbeiter in Niedersachen wegen der “Gefährdung schutzwürdiger Gebiete” oder nicht-ordnungsgemäßer Forstwirtschaft verurteilt worden. Oder kennen Sie einen Fall?
Ich möchte mich auch dafür entschuldigen, dass ich Sie um Anklageerhebung gegen den Leiter des Forstamts Oldendorf, Herrn Christian Weigel, gebeten habe. Dieser hat Ihnen bestimmt versichert, dass er mit der angeblichen “Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete” nichts zu tun hat und dass dies in die alleinige Verantwortung des beauftragten Forstunternehmers falle. Ich habe volles Verständnis dafür, dass ein vielbeschäftigter Forstamtsleiter, der sich tagtäglich für den Schutz des deutschen Waldes einsetzt, wichtigere Dinge zu tun hat, als Forstarbeiten zu beaufsichtigen!
Sie schreiben, dass eine “nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes” nicht “mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit bewiesen werden” kann. Wie denn auch? Schließlich kann der Polizei ja nicht zugemutet werden, die Anzahl der zerquetschten und erstickten Bodenlebewesen unter den Rückegassen zu ermitteln, nicht wahr? Und seit wann stünden auch Milben, Spinnen, Springschwänze, Fadenwürmer, Asseln und Regenwürmer unter Naturschutz? Igitt! Ja, wenn Herr Borchert mit seinem tonnenschweren Forstrückeschlepper einen Uhu plattgefahren hätte! Aber so?
Sie sprechen es in aller wünschenswerten Deutlichkeit aus: Der Fall ist nicht “schwerwiegend”. Herr Borchert hat weder ein “kriminelles Unrecht” noch eine “Ordnungswidrigkeit” begangen. Und er wird sicherlich auch kein “Bußgeld” zahlen müssen. Zu seinem “Eingriff” in das Naturschutzgebiet war er “befugt”. Ich gestehe meinen Irrtum ein: Als Laie steht mir ein Urteil über die “ordnungsgemäße Forstwirtschaft” der Profis vom Landesforstamt auch gar nicht zu! Bei denen ist der Wald ja quasi regierungsamtlich “in guten Händen” (Zitat von der Webseite der NLF)!
Und die Folgen des “Eingriffs” wurden ja auch “weitgehend beseitigt”: Schließlich wurden die Bodengleise fein säuberlich mit Erde zugeschüttet und die Rückegassen hübsch neu planiert. Alles ist wieder in bester Ordnung! Der Polizei von Hessisch Oldendorf ist zu danken, dass sie trotz Arbeitsüberlastung und Personalmangel “umfangreiche Ermittlungen” eingeleitet und bereits 6 Wochen nach Eingang meiner Anzeige die “Tatorte” mit dem nötigen Sachverstand inspiziert hat. Die Fotos beweisen ganz bestimmt, dass “dauerhafte Umweltschäden nicht belegbar sind”.
Dass just in dem Bereich der Forstarbeiten zurzeit alle Eschen absterben, hat sicherlich nichts, aber auch rein garnichts mit den Bodenschäden zu tun. Das, so wird Ihnen Forstamtsleiter Weigel gerne erklären, liegt am Pilz Hymenoscyphus pseudoalbidus. Und der fällt bekanntlich vom Himmel.
Mit freundlichen Grüßen
Auf der folgenden Seite informiere ich Sie über den Zustand des Wendgebergs im Juli 2013.