Ich weise mit Hilfe eines Textes des renommierten Forstwissenschaftlers Peter Burschel nach, dass Förster Markus Herber keine ordnungsgemäße Forstwirtschaft betreibt. Allerdings ist dies leider weder ein Straftatbestand noch Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde: Keine ordnungsgemäße Forstwirtschaft.
“Waldpflege” westlich des Schrülkampwegs