Das Rindelloch im Nationalpark Bayerischer Wald gehört zur “Entwicklungszone 2 b”:
Ich zitiere aus dem Anlagenband “Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen” zum Nationalparkplan Seite 15:
“Die erforderliche Borkenkäferbekämpfung in den Zonen 2, 3 und 4 muss wirkungsvoll und naturschonend durchgeführt werden. So ist der Einsatz von Insektiziden ausgeschlossen. In den ausreichend erschlossenen Wäldern sind bei größerem Holzanfall der Einschlag der befallenen Bäume und der anschließende Abtransport aus dem Wald die Regel. Sofern aus Waldschutzgründen und vom Arbeitsumfang her vertretbar, sollen befallene Bäume lediglich gefällt und von Hand entrindet, jedoch nicht abgefahren werden. Falls erforderlich soll die Rinde verbrannt werden.”
Die Bayerischen Staatsforsten demonstrieren, wer im Nationalpark das Sagen hat.